Erstellt am 30.06.2023 um 23:46 Uhr von Dummerhund
Auch wenn es dir irgendwie unnütz erscheint muss dies Sitzung, die der Wahlvorstand einberuft nach § 29 BetrVG stattfinden. Erst mit dieser Sitzung und der Bestätigung das das 1 Mitglied das Amt annimmt und als Bestätigt wird ist der BR Geschäftsfähig.
Es gibt auch noch einen 2. Effekt den diese Sitzung hat, der aber viel zu wenig beachtet wird. Hier wird dann auch der Wahlvorstand aus seinem Amt entlassen.
Das BetrVG lässt hier leider nichts anderes zu.