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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Konstituierende Sitzung 1 neues BR-Mitglied ist verhindert - was dann?

D
daggi
Jan 2018 bearbeitet

Ich (WV-Vorsitz) habe zur konstituierenden Sitzung eingeladen und ein neu gewähltes BR-Mitglied kann leider nicht dabei sein. Muss ich dann das erste Ersatzmitglied auf der Liste zur konstituierenden Sitzung einladen??? Ich kann hierzu im BetrVG nichts finden. Nur den Hinweis, dass ich - sollte nicht wenigstens die Hälfte der neu gewählten BR-Mitglieder erscheinen - zu einer neuen konstituierenden Sitzung einladen muss.

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Community-Antworten (5)

FB
Frank B.

16.05.2006 um 12:43 Uhr

Ja du musst das Ersatzmitglied einladen. Ergibt sich aus §29 BetrVG. Bei unseren Vordrucken vom Wahlhelfer steht immer folgender Satz drunter:

"Sie werden gebeten, dem Wahlvorstand unverzüglich mitzuteilen, wenn Sie an der Teilnahme an der konstituierenden Sitzung gehindert sind, damit ein Ersatzmitglied rechtzeitig eingeladen werden kann."

D
daggi

16.05.2006 um 12:56 Uhr

Ich lese § 29 (2) aber so, dass es sich hier um "normale" BR-Sitzungen handelt, da hier von "weiteren Sitzungen" gesprochen wird. Aber gut, dann werde ich das erste Ersatzmitglied einladen. Vielen Dank.

K
Kölner

16.05.2006 um 12:59 Uhr

Die Frage ist aber eher, warum das ordentlich gewählte BR-Mitglied nicht können kann... Da hängt nämlich auch die Gültigkeit einer konst. Sitzung dran!

D
daggi

16.05.2006 um 13:38 Uhr

Tja, wir haben 9 BR-Mitglieder, einer hat jetzt Urlaub. Konnte ich vorher nicht wissen - hat er mir verschwiegen ;-)

K
Kölner

16.05.2006 um 13:40 Uhr

Na dann ist das Ersatzmitglied zwingend zu laden...

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