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Anordnung von Überstunden - muss der BR zustimmen ?

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D60685Y
Sep 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

Wir sind ein Recht Frisches 11er Gremium und sind gerade dabei unsere ersten Schulungen zu organisieren.

Nun haben wir aber schon ein "aktuelles" Problem.

Laut Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung (vom alten Betriebsrat) haben wir eine 6 Tage Woche (Montag-Samstag) im 3Schicht System mit 40 Stunden welche laut "Arbeitsvertrag" bei Bedarf/Notfall auf 48 Stunden erhöht werden darf.

Aktuell arbeiten wir aber nur von Montag - Freitag im 3Schicht System. Der "Samstag" ruht seid gut 4 Jahren da die "Auftragslage" bei uns nicht so gut ausgeschaut hat <- alle Arbeitsverträge sind auch so Geschrieben dass wir jederzeit wieder von Montag - Samstag arbeiten könnten.

Nun komme ich aber zur meiner Frage... der AG möchte gerne die nächsten 4 Wochen immer ein Paar Maschinen am Samstag laufen lassen <- Benötigt er hierzu die Zustimmung vom Gremium.

Aktuell beruft er sich auf den Arbeitsvertrag welches es ihm ja Gestattet mit Anordnung auf 48Stunden zu erhöhen (wir haben leider keine BV zu Arbeitszeit oder Überstunden).

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Community-Antworten (6)

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celestro

05.09.2022 um 15:46 Uhr

auch wenn die Arbeitsverträge das hergeben, benötigt er trotzdem die Zustimmung des BR, ja.

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Thomas63

05.09.2022 um 16:41 Uhr

Du schreibst im 3. Satz das ihr eine BV habt und im letzten das ihr keine habt. Was stimmt? Wenn es eine BV gibt und dort Regeln aufgestellt wurden wie die Samstagsarbeit zu handhaben ist und der AG diese Regeln einhält dann kann Er das verlangen. "Alte" BVs gelten auch bei neuen BRs weiter wenn Sie nicht gekündigt wurden oder Zeitlich befristet waren, auch wenn man Sie eine Zeitlang nicht genutzt hat.

C
celestro

05.09.2022 um 16:44 Uhr

"Du schreibst im 3. Satz das ihr eine BV habt und im letzten das ihr keine habt. Was stimmt?"

Beides!

Es gibt eine BV (die regelt, das es eine 6 Tage-Woche gibt). Es gibt keine BV "zu Arbeitszeit oder Überstunden".

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D60685Y

05.09.2022 um 16:50 Uhr

Sorry!

Wie es Celestro geschrieben hat...

Wir haben eine BV bezüglich der Arbeitstage (Schichtmodel) Aber wir haben keine BV bezüglich Arbeitszeit/Überstunden.

Bei uns Steht nur im Arbeitsvertrag

die Zeiten von Montag bis Samstag sind 40 oder 37,5 Stunden zu leisten + bei Anordnung durch den AG können 48 oder 45 Stunden gearbeitet werden.

C
Catweazle

05.09.2022 um 17:38 Uhr

Ohne BV müsst ihr für jeden Tag die Arbeitszeiten mitbestimmen. Sinnvoll ist es einen möglichst langen Zeitraum im voraus zu vereinbaren.

T
Tom22

06.09.2022 um 20:05 Uhr

Das Gesetz steht in der Normpyramide höher und sagt doch 40 Stunden in der Woche!! Oder!! Ihr leistet doch Überstunden wenn ihr plötzlich 48 Stunden arbeitet!! Diese sind laut Betr VG Mitbestimmungspflichtig!!!

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