Erstellt am 19.02.2009 um 15:05 Uhr von DonJohnson
@batschen
Da ist der § 102 BetrVG eindeutig. Dort steht im Abs 1: "Der Betriebsrat ist vor JEDER Kündigung zu hören. ..."
Erstellt am 19.02.2009 um 15:17 Uhr von batschen
und wie sollen wir uns verhalten...ich denke mal wiederspruch schreiben damit er sein geld vom amt bekommt richtig?
Erstellt am 19.02.2009 um 15:36 Uhr von rolfo2
Weshalb sollte er da sein Geld bekommen wenn ihr widersprecht.
Der Kollege kann ja nicht mal Kündigungsklage einreichen.
Egal, ob ihr widersprecht oder nicht, der AG wird kündigen. Anghört werden muss der BR immer.
Erstellt am 19.02.2009 um 20:30 Uhr von Der alte Heini
rolfo2
Erkläre doch bitte, warum der Betroffene keine Kündigungsschutzklage einreichen kann.
batschen
Die Anhörung zur Kündigung verfristen lassen.
Erstellt am 19.02.2009 um 20:49 Uhr von batschen
ja so haben wir es auch gemacht :-)
danke an alle für die hilfe