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Kündigung innerhalb der Probezeit - muss der BR anghört werden?

B
Batschen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr Wissenden, muss der BR anghört werden bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit?

mfg Batschen

5.25105

Community-Antworten (5)

D
DonJohnson

19.02.2009 um 16:05 Uhr

@batschen Da ist der § 102 BetrVG eindeutig. Dort steht im Abs 1: "Der Betriebsrat ist vor JEDER Kündigung zu hören. ..."

B
Batschen

19.02.2009 um 16:17 Uhr

und wie sollen wir uns verhalten...ich denke mal wiederspruch schreiben damit er sein geld vom amt bekommt richtig?

R
rolfo2

19.02.2009 um 16:36 Uhr

Weshalb sollte er da sein Geld bekommen wenn ihr widersprecht. Der Kollege kann ja nicht mal Kündigungsklage einreichen. Egal, ob ihr widersprecht oder nicht, der AG wird kündigen. Anghört werden muss der BR immer.

DAH
Der alte Heini

19.02.2009 um 21:30 Uhr

rolfo2 Erkläre doch bitte, warum der Betroffene keine Kündigungsschutzklage einreichen kann.

batschen Die Anhörung zur Kündigung verfristen lassen.

B
Batschen

19.02.2009 um 21:49 Uhr

ja so haben wir es auch gemacht :-) danke an alle für die hilfe

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