Kündigung innerhalb der Probezeit - muss der BR anghört werden?
Hallo ihr Wissenden, muss der BR anghört werden bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit?
mfg Batschen
Community-Antworten (5)
19.02.2009 um 16:05 Uhr
@batschen Da ist der § 102 BetrVG eindeutig. Dort steht im Abs 1: "Der Betriebsrat ist vor JEDER Kündigung zu hören. ..."
19.02.2009 um 16:17 Uhr
und wie sollen wir uns verhalten...ich denke mal wiederspruch schreiben damit er sein geld vom amt bekommt richtig?
19.02.2009 um 16:36 Uhr
Weshalb sollte er da sein Geld bekommen wenn ihr widersprecht. Der Kollege kann ja nicht mal Kündigungsklage einreichen. Egal, ob ihr widersprecht oder nicht, der AG wird kündigen. Anghört werden muss der BR immer.
19.02.2009 um 21:30 Uhr
rolfo2 Erkläre doch bitte, warum der Betroffene keine Kündigungsschutzklage einreichen kann.
batschen Die Anhörung zur Kündigung verfristen lassen.
19.02.2009 um 21:49 Uhr
ja so haben wir es auch gemacht :-) danke an alle für die hilfe
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