Erstellt am 13.03.2011 um 22:56 Uhr von galaxy
@Papajojo
BetrVG § 102 Mitbestimmung bei Kündigungen
(1) Der Betriebsrat ist vor JEDER Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
Der AG muss euch hören, und er muss euch als BR auch die Gründe nennen, die können aber auch subjektiv sein. Hört er euch NICHT, wird es evtl. interessant, aber das ist ja bei euch nicht gegeben. Das ist aber auch alles. Selbst wenn ihr einen Widerspruch schreibt, der hat keine Wirkung.
Denn im Kschg steht:
§ 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen
(1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung LÄNGER als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.
Da der betroffene MA nicht LÄNGER wie 6 Monate bei euch beschäftigt ist, greift das Kündigungsschutzgesetz nicht.
Gruß
Galaxy