Erstellt am 18.02.2009 um 16:40 Uhr von Kölner
@Ssss
...und ich mache mir Gedanken, wie eine solche Frage nach einer erfolgreichen Anfechtung der letzten BR-Wahl entstehen kann? Warum macht man - möglicherweise (?) - jetzt die gleichen Fehler?
Erstellt am 18.02.2009 um 16:52 Uhr von Ssss
Ich bin seit 1Jahr im BR Gremium und das erste mahl im Wahlvorstand.
Ich möchte den Alteingesessenen nicht blind vertrauen,dehalb bin ich hier.
Fehler?!
Erstellt am 18.02.2009 um 16:59 Uhr von joern
Hallo
Briefwahl = eine Lösung =geht in das Personalbüro dort einen versiegelten Karton hinstellen wo alle Wahlbriefe hineinkommen, das heißt jeder Briefwähler bekommt auf Antrag und gegen Unterschrift einen Briefumschlag , sowie eine Liste mit den zu wählenden Personen. WICHTIG Briefumschläge müssen einheitlich sein und natürlich die Listen mit den Personen die gewählt sind.
Nun kann man die Wahl auf einen Termin festlegen und Briefwähler bekommen eine Frist ( öffentlicher Aushang ) bis wann die Briefe verschlossen abgegeben werden müssen.
Briefwähler sollten darauf achten, dass die Briefe auch in den versiegelten Karton kommen.
Gruß Joern
Erstellt am 18.02.2009 um 17:08 Uhr von Friedr
@all
also ich kann mir die berechtigten Bedenken von"Ssss" schon vorstellen,
es soll ja Unternehmer geben, die Denken und Handeln so,
mein Betrieb , meine Adresse (auch wenn drauf steht - an den Wahlvorstand) also auch meine Post.
Seid versichert, es gibt trotz oder gerade wegen bestehendem BR. (ob seit 1Jahr oder 40 Jahren) jede Menge solcher Vorgesetzten.
Erstellt am 18.02.2009 um 17:12 Uhr von Kölner
@joern
Was sind das denn für Empfehlungen? Auch Dich würde ich zügig zu einer WV-Schulung schicken...
Erstellt am 18.02.2009 um 22:44 Uhr von Der alte Heini
Ssss,
wer solche Fragen stellt, dem fehlt als Wahlvorstandsmitglied das nötige Grundwissen und sollte schleunigst ein entsprechendes Seminar besuchen. Würde ich übrigens allen Wahlvorstandsmitgliedern empfehlen. Die erfolgreiche Wahlanfechtung zeigt doch, dass die Wahl genau beobachtet wird.
Übrigens, eine Betriebsratswahl kann auch erfolgreich angefochten werden, wenn der Wahlvorstand jedem Wähler der es möchte, als Briefwähler an der Wahl teilnehmen lässt.
Die Briefwahlunterlagen erhält der Wahlvorstand zurück, in dem den Briefwahlunterlagen ein Freiumschlag, mit der Empfängeradresse des Wahlvorstand beigefügt ist.
joern
Weist Du überhaupt, was für ein Quatsch Du geschrieben hast?
Ich hätte da noch den Vorschlag, dass der Personaler dann auch gleich nachschaut ob die Briefwähler richtig gewählt haben.