Das Recht auf persönliche Stimmabgabe darf definitiv nicht ausgeschlossen werden!
Erstellt am 23.02.2013 um 22:17 Uhr von Kölner
@skyline
Nein. Die persönliche Stimmabgabe muss immer möglich sein...
Erstellt am 23.02.2013 um 22:18 Uhr von Wirwarenpapst
Ja, das geht
Erstellt am 23.02.2013 um 22:20 Uhr von skyline
3 Antworten 2 Meinungen
Erstellt am 23.02.2013 um 22:23 Uhr von skyline
Ich denke mal auch das dieses auch für eine Jugendvertreter Wahl gilt?
Also sollte wenigstens die Möglichkeit geschaffen werden das auch Persönlich gewählt werden kann?
Erstellt am 23.02.2013 um 22:26 Uhr von Kölner
@skyline
Die Antwort von Hoppel und mir ist richtig!
Erstellt am 24.02.2013 um 00:40 Uhr von Riedo
@Kölner
>Die Antwort von Hoppel und mir ist richtig!
Korrekt.......Ihr müsstet ev. nur das generelle "Nein" streichen.
Es sei denn, das "NUR" ist so gemeint, dass es alles andere ausschließen soll. Wenn dies hier so gemeint war, wäre das "Nein" hier richtig.
Wenn ich die Frage aber so verstehe wie: "ob es möglich ist, dass sie nur als.......stattfinden kann", wäre ein "Nein" hier falsch.
Und die Antwort von @Wirwerdenniewiederpapst wäre dann auch richtig..............Toyota...........
Erstellt am 24.02.2013 um 01:38 Uhr von NoPain
@skyline,
die Informationen die Du hier bisher abgegeben hast reichen nicht um entweder Ja oder Nein zu sagen! Dazu bedarf es mehr Infos über Eurer Firma! Nur ausnahmsweise ist ausschließlich Briefwahl möglich, dazu bedarf es aber mehr Infos von Dir ;)
Erstellt am 24.02.2013 um 07:14 Uhr von Hoppel
@ Riedo
"Es sei denn, das "NUR" ist so gemeint, dass es alles andere ausschließen soll. Wenn dies hier so gemeint war, wäre das "Nein" hier richtig."
Natürlich war das "Nur" als Ausschlusskriterium "persönliche Stimmabgabe" gemeint.
Sonst ergibt die Frage
"Also sollte wenigstens die Möglichkeit geschaffen werden das auch Persönlich gewählt werden kann?
überhaupt keinen Sinn!
Aber das schmerzfreie Superhirn hat den Fall ja übernommen und wird DIE einzig wahre und richtige Antwort liefern!
Erstellt am 24.02.2013 um 07:43 Uhr von Kölner
@Riedo
Was ist denn das für eine Antwort?
Was soll Dein Einwurf denn hier bewirken?
Ganz manchmal glaube ich, dass Du aus einem einzigen Komplex bestehst...
Erstellt am 24.02.2013 um 09:51 Uhr von theodore
@Riedo
solltest dich vielleicht einmal mit der deutschen Sprache beschäftigen!!!!!!!!!!!!!!
nur (Deutsch)
Bedeutungen:
generell: unterstreicht die Betonung oder Einschränkung der Satzteilaussage
...drückt ausschließlichen Bezug auf einen Fokusbereich aus
Synonyme:
...alleinig, bloß, ausschließlich, nichts als
Erstellt am 24.02.2013 um 10:43 Uhr von gironimo
naja - Riedo hat um 0:40 Uhr geantwortet .......
Bei uns sind ja Gesetze immer so, dass sie "grundsätzlich" etwas regeln. Und dahinter steht eben immer gedanklich "aber".
Bei BR-Wahlen muss die persönliche Stimmabgabe möglich sein. Natürlich sind Ausnahmen möglich, wenn z.B. alle wahlberechtigten AN im Außendienst sind oder ähnliche Extremsituationen.
Dies dürfte aber sehr selten der Fall sein. Nur so, weil es eben mal bequem ist, ist ausschließlich Briefwahl nicht korrekt.
Erstellt am 24.02.2013 um 10:43 Uhr von Kölner
@theodore
Dann solltest DU aber auch bei Deinem alten Nick bleiben.
@gironimo
Eben! Und weil jeder Briefwähler am Tag der Wahl auch noch mal kommen dürfte um seine schriftliche Stimmabgabe in eine persönliche umzuwandeln, MUSS eine solche Möglichkeit gegeben sein.
Erstellt am 24.02.2013 um 11:03 Uhr von NoPain
... korrekt und genau DAS regelt § 24 WO ..... @Hoppel ......
Erstellt am 24.02.2013 um 11:10 Uhr von Kölner
@NoPain
Was soll der § regeln aus Deiner Sicht?
Erstellt am 24.02.2013 um 11:16 Uhr von NoPain
@Kölner,
aus meiner Sicht?
Zitat:
§ 24 Voraussetzungen
(1) Wahlberechtigten, die im Zeitpunkt der Wahl wegen Abwesenheit vom Betrieb verhindert sind, ihre Stimme persönlich abzugeben, hat der Wahlvorstand auf ihr Verlangen
1. das Wahlausschreiben,
2. die Vorschlagslisten,
3. den Stimmzettel und den Wahlumschlag,
4. eine vorgedruckte von der Wählerin oder dem Wähler abzugebende Erklärung, in der gegenüber dem Wahlvorstand zu versichern ist, dass der Stimmzettel persönlich gekennzeichnet worden ist, sowie
5. einen größeren Freiumschlag, der die Anschrift des Wahlvorstands und als Absender den Namen und die Anschrift der oder des Wahlberechtigten sowie den Vermerk "Schriftliche Stimmabgabe" trägt,
auszuhändigen oder zu übersenden. Der Wahlvorstand soll der Wählerin oder dem Wähler ferner ein Merkblatt über die Art und Weise der schriftlichen Stimmabgabe (§ 25) aushändigen oder übersenden. Der Wahlvorstand hat die Aushändigung oder die Übersendung der Unterlagen in der Wählerliste zu vermerken.
(2) Wahlberechtigte, von denen dem Wahlvorstand bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl nach der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden (insbesondere im Außendienst oder mit Telearbeit Beschäftigte und in Heimarbeit Beschäftigte), erhalten die in Absatz 1 bezeichneten Unterlagen, ohne dass es eines Verlangens der Wahlberechtigten bedarf.
(3) Für Betriebsteile und Kleinstbetriebe, die räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt sind, kann der Wahlvorstand die schriftliche Stimmabgabe beschließen. Absatz 2 gilt entsprechend.
Zitatende
Dazu die passende Kommentierung, et voilà, keine Zauberei ;)
Erstellt am 24.02.2013 um 11:20 Uhr von Kölner
@NoPain
Nur für mich:
Und die Kommentierung sagt, dass in diesen Fällen keine persönliche Stimmabgabemöglichkeit möglich zu sein braucht?
Erstellt am 24.02.2013 um 11:30 Uhr von NoPain
@Kölner,
natürlich sagt sie das nicht AUSDRÜCKLICH aber dem WV liegt hier ein Ermessensspielraum zur Verfügung.
Um das mal hier abzuschließen:
Wenn bei TE AUSSCHLIESSLICH AN arbeiten die durch ihre Eigenart der Arbeit am Wahltag nicht persönlich an der Wahl teilnehmen können, kann der WV die schriftliche Stimmenabgabe für diese AN beschliessen.
Aber wie @gironimo schon sagte, passiert soetwas eher selten. Ich verweigere mich hier nur gegen des ABSOLUTEN Neins, denn uU. wäre dies eben doch möglich. Dies kann aber anhand der eher dürftigen Informationen des TE hier nicht sicher beantwortet werden, wie ich es schon im Post #208777 mitteilte ;)
Was regelt denn diese § aus Deiner Sicht?
Erstellt am 24.02.2013 um 11:56 Uhr von Kölner
@NoPain
Ne, das regelt dieser § NICHT!
Wie willst Du denn mit einem Briefwähler umgehen, der spontan am Tag der Wahl seine persönliche Wahl doch noch vornehmen möchte?
Dürftige Infos oder nicht: In jedem Fall muss ein Wahllokal am Wahltag geöffnet haben!
Erstellt am 24.02.2013 um 12:06 Uhr von NoPain
@Kölner,
doch, genau DAS regelt dieser §!
"Wie willst Du denn mit einem Briefwähler umgehen, der spontan am Tag der Wahl seine persönliche Wahl doch noch vornehmen möchte?
Dürftige Infos oder nicht: In jedem Fall muss ein Wahllokal am Wahltag geöffnet haben!"
Darum geht es hier doch nicht! Die Frage lautet:
"Ist es möglich die BR Wahl nur per Briefwahl laufen zu lassen?"
und nicht:
"Ist es möglich die BR Wahl nur per Briefwahl **und ohne Wahllokal** laufen zu lassen?"
Wahllokale gehören wohl zu jeder BR-Wahl @Kölner und wir sollten aufhören hier Dinge reinzuinterpretieren um die es bei dieser Fragestellung nicht geht, nur um eine vermeintlich falsche Antwort zu relativieren.
So wie die Frage hier gestellt wurde ist weder ein klares JA noch ein klares NEIN möglich! Sonst können wir noch sagen das mindestens zwei Mitgleider des WV bzw. ein Mitglied des WV und ein WV-Helfer ständig bei den Wahlurnen zu sein hat und das auch der Verzicht auf Wahlumschläge zwingend ist, auch bei der persönlichen Stimmenabgabe....ect.,....ect.,.....ect.pp....
Erstellt am 24.02.2013 um 12:18 Uhr von Kölner
@NoPain
Ach so..., na dann ist ja gut! Dann kann ich ja jetzt froh sein, dass Du kein geistiger Irrläufer bist.
Ich hatte da schon extreme Befürchtungen.
Mal unter uns:
Selbst bei Deiner Einschränkung und Deinem theoretischen Konstrukt, der WV ist am Tag der Wahl ja da und im Wahllokal. Also kann man NICHT für einen ganzen betrieb Briefwahl beschließen.
Bevor man anderen wünscht, nichts hineinzuinterpretieren, sollte man sich über Theorie und Praxis und Realität und Gesetzestexte im klaren sein.
..Du bist echt ein Komiker...
Erstellt am 24.02.2013 um 12:36 Uhr von NoPain
@Kölner,
jetzt fängst Du auch schon an sinnentleerte Äusserungen von Dir zu geben und persönlich zu werden, schade!
Mal unter uns:
Du weisst das der WV uU. auch aus Externe bestehen kann? <-- Wenn wir mal wieder ++lass uns mal was reininterpretieren++ spielen wollen.
Deine Antwort war halt falsch, versuche damit zu leben!
++Bevor man anderen wünscht, nichts hineinzuinterpretieren, sollte man sich über Theorie und Praxis und Realität und Gesetzestexte im klaren sein.
..Du bist echt ein Komiker...++
man darf eine br wahl nicht ausschließlich als briefwahl durchführen!
Erstellt am 24.02.2013 um 12:53 Uhr von NoPain
@Nubbel,
verstehe und wenn am Wahltag eben alle AN wegen der Eigenart ihrer Tätigkeit nicht an der Wahl teilnehmen können, hat der Gesetzgeber gewollt das es in diesem Betrieb eben keine BRs gibt. Schon klar!
Aus Deienm Link:
"Beschließt der Wahlvorstand die Briefwahl, obwohl deren gesetzliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird die Betriebsratswahl anfechtbar."
Ist also im Umkehrschluss die gesetzliche Voraussetzung gegeben ( ... ) ist die schriftliche Stimmenabgabe vom WV, begründet (!), zu beschließen!
Ich bin hier raus, ist alles gesagt, der Rest ist Kinderkram!
Erstellt am 24.02.2013 um 13:12 Uhr von Kölner
@NoPain
Da Du hier anfängst, das Forum mit sinnfreien und kuriosen Einschätzungen der Gesetzes- und Sachlage zu missbrauchen, ist es tatsächlich gut, wenn DU hier aufhörst zu argumentieren.
Schwach ist, wenn man seinen Missgriff nicht zugeben kann.
Erstellt am 24.02.2013 um 13:25 Uhr von NoPain
@Kölner,
nenne mir doch mal bitte auch nur eine Antwort von Dir in diesem Thema die Hand und Fuß hat und die von mir, im Gegensatz zu Dir, nicht sachlich widerlegt wurde? DU schreibst doch hier nur Unsinn und verunsicherst dabei die anderen! Ich schreibe NIE etwas was ich nicht auch belegen könnte, auch hier trennen uns Welten!
Erstellt am 24.02.2013 um 13:48 Uhr von Kölner
@NoPain
Alles ist gut. Du hast Recht! Du bist der Größte, den man hier im Forum unbedingt trauen und folgen sollte. Deine Ratschläge sind tatsächlich die besten! Du bist jederzeit in der Lage mit Gesetzesauslegungen allen Fragestellern eine umfassende und perfekte Legalerklärung zu geben. Dank Deinem Scharfsinn ist man stets auf der Höhe!
Erstellt am 24.02.2013 um 14:02 Uhr von NoPain
@Kölner,
ich neige, im Gegensatz zu einigen anderen hier im Forum, meine Auffassungen selber zu schreiben. Und meinen von Dir erwähnten Scharfsinn habe ich durch jahrelanges lernen erreicht! Das würde Dir auch guttun, sich mal ERNSTHAFT mit gewissenhafter BR-Arbeit zu beschäftigen, anstatt hier im Forum mit unsinnigen Absonderungen die Teilnehmer zu verunsichern!
Hier soll mir auch niemand folgen, dazu ist das Forum und das Internet als solches eh das falsche Medium - wie Du ja am eigenen Leib auch schon erfahren musstest. Mir vermag Unsinn in Foren nichts anhaben, andere glauben aber das in Foren von allen die Wahheit geschrieben wird, weil sie jeder kennt, nur der Fragesteller offenbar nicht. Ich verlange auch von niemanden mir zu glauben, ich teile nur meine Meinung mit, frei nach Sherlock Holmes:
Wenn man alles Unmögliche ausschließt, muß das, was übrig bleibt, und sei es auch noch so unwahrscheinlich, die Wahrheit sein!
In diesem Sinne...
Erstellt am 24.02.2013 um 14:17 Uhr von Kölner
@NoPain
Genau das meinte ich!
Schau:
Du hast hier einen Status, einen Nimbus der um einiges höher steht als zum Beispiel meinem selbigen!
Du kaust mit Deiner Meinung den Nutzer dies vor und sie haben sie zu schlucken - oder werden (wie in dem Beispiel/fred hier sehr gut ersichtlich) bekämpft.
Ich sage doch: Du kannst Dich glücklich schätzen, dass es hier nur niveaulose Spinner gibt, die verkehrte, dumme (ach ne: unsinnige!) Absonderungen von sich geben.
Schön, dass Du da bist - zum Wohle der Fragesteller
Das ArbG in Cottbus hat übrigens am 10.09.2008 festgestellt, dass eine generelle Anordnung im Wahlausschreiben Briefwahl für alle Betriebsteile anzuordnen, IMMER unzulässig ist.