Briefwahl
Hallo! Bei uns werden Anfang März 9 Betriebsräte gewählt, es gibt 3 Vorschlagslisten. Eine Listenführerin -nicht Mitglied es Wahlausschusses, kein Mitglied des amtierenden BR- hat mehrere im BR-Büro bereitliegende Briefwahlunterlagen an ihr nahestehende KollegInnen verteilt (dazu muss man fairerweise sagen, dass Büro und Unterlagen zugänglich waren und vom Wahlausschuss niemand mehr im Haus war) und unmittelbar danach ausgefüllt entgegengenommen. Wie soll der Wahlausschuss sich nun verhalten, gelten die Stimmen? Die KollegInnen hätte übrigens durchaus noch eine halbe Stunde zuvor vom Wahlausschuss Unterlagen erhalten können. Vielen Dank im Voraus für Meinungen und Antworten.
Community-Antworten (4)
23.02.2010 um 16:11 Uhr
Diese eingesammelten Stimmen sind ungültig, da es sich hier um eine geheim Wahl handelt und jede Person nur ein Stimmrecht hat, ergo eine Stimme abgeben kann. Wie sieht das denn aus, wenn da eine Person mit einer hand voll Kuverts daherkommt? Die kann ja die Stimmzettel alle alleine ausgefüllt habe, wer kann das denn anchprüfen. Der Wahlvorstand wird ihr das dann schon zu verstehen gaben!
23.02.2010 um 17:26 Uhr
@vokuhila: Bin ich verpflichtet, meine Briefwahlunterlagen mit den gelben Posthörnchen zurückzuschicken? Oder darf ich die auch einem Boten meiner Wahl mitgeben? Dürfen auch mehrere Briefwähler den selben Boten wählen? Darf der Postbote mehrere Briefe am gleichen Tag bringen? Und darf die Posteingangsstelle in der Firma die dann gesamelt dem WV übergeben? Also die Stimmen für ungültig zu erklären, wenn sonst alles stimmt? Da ist aufgrund der geschilderten Umstände eher die komplette Wahl ungültig...
@LugNob: Als WV würde ich die Kollegen, deren Unterlagen zurückgebracht wurden (Name steht ja auf dem Rückumschlag), befragen und mir evtl. jeweils eine Unterschriftenprobe geben lassen. Mit der letzteren läßt sich bei Öffnung der Freiumschläge nach der Wahl die Unterschrift auf der "persönlichen Erklärung" überprüfen.
23.02.2010 um 17:57 Uhr
Hallo Petrus!
Es geht darum, dass die Briefwahlunterlagen nicht vom Wahlausschuss, sondern von einer der Listenführerinnen ausgehändigt wurden. Im Prinzip müssten nun alle Briefwahlunterlagen geöffnet und die Namen in der Wählerliste abgehakt werden, bevor gewählt wird, um doppelte Stimmabgaben zu verhindern. Abgesehen vom Aufwand: ist das dann formal in Ordnung?
26.02.2010 um 03:21 Uhr
Jemand, der nicht zum Wahlausschuss gehört, hat nicht mit Wahlunterlagen zu hantieren. Weder zum Austeilen noch zum Einsammeln.
Man könnte ohne Weiteres unterstellen, dass sie die Zettel selbst ausgefüllt hat. Man könnte unterstellen, dass die Kolleginnen die persönliche Erklärung und den ausgefüllten Stimmzettel abgegeben haben, aber die Listenführerin die Stimmzettel danach ausgetauscht hat.
Ein Postbote bekommt die Post in der Regel in verschlossenem Zustand. Ob hier die Umschläge bei der Übergabe an die Listenführerin aber verschlossen waren, ist nicht garantiert.
Prüfen, dass es keine doppelte Stimmabgabe gibt, müsst ihr doch sowieso; das ist nicht das Problem (hoffe ich).
Aber wie soll man einer Wahl vertrauen, wenn einfach jemand, der nicht zum Wahlvorstand gehört, ins unverschlossene Wahlbüro gehen kann und sich Wahlunterlagen holen kann???
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