Erstellt am 20.08.2006 um 22:38 Uhr von Fayence
t5768,
das ist möglich! Allerdings sollte auch der Wahlvorstand diese Person als vertrauenswürdig betrachten. Ansonsten könnte er die Annahme der Briefwahlunterlagen nämlich auch verweigern!
Bei einer korrekt durchgeführten Wahl, sind im Wählerverzeichnis all die Wähler vermerkt, welchen Briefwahlunterlagen zugestellt oder übergeben worden sind. Der Eingang dieser Unterlagen muss ebenfalls in dieser Wählerliste vermerkt werden.
Eine Briefwahl birgt immer eine gewisse Manipulationsmöglichkeit. Wäre an Deiner Stelle dem Wahlvorstand (mind. 3 Personen) aber nicht gar so kritisch gegenüber eingestellt.
Erstellt am 21.08.2006 um 09:30 Uhr von Raziel
Hi,
war selber im Wahlvorstand. Damit die "Kollegen" deine Unterlagen nicht fallen lassen können, beachte bitte das du den Stimmzettel nicht in den gleichen Umschlag packst, die dieses Einverständnisdingsbums, sonst ist dein Stimmzettel ungültig!!
Erstellt am 21.08.2006 um 09:53 Uhr von Andreas
Hi,
kannst Du machen, aber es gibt einen Abgabeschluß für Brifwahlunterlagen, dieser muß eingehalten werden. Am besten persönlich abgeben und darauf achten, daß der Eingang richtig in die Liste eingetragen wird. Weiterhin dürfen die Briefwahlunterlagen erst nach Ende der Stimmabgabe geöffnet und -sofern richtig- in die Wahlurne gesteckt werden. So bleibt Briefwählern immer die Möglichkeit, doch noch wählen zu gehen. Wird bei der Auszählung festgestellt, daß ein Briefwähler am Tag der Wahl persönlich gewählt hat, werden die Briefwahlunterlagen ungültig. Diese Kontrolle ist, wie die gesamte Wahl, öffentlich und jeder kann daran teilnehmen. Dadurch und durch einen Wahlvorstand aus drei Personen ist das alles eigentlich sehr sicher.
Viel Erfolg
Andreas