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Briefwahlende

R
Rattle
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, zusammen

wie ist es mit den briefwählern, wenn nicht alle rückumscvhläge zum ende der wahl zurückgekommen sind. muss dann die stimmenauszählung verschoben werden?

mfg

1.46108

Community-Antworten (8)

S
Scorpion

11.03.2010 um 08:51 Uhr

@Rattle

Ihr habt doch sicher im Wahlausschreiben den letztmöglichen Eingangstermin für Briefwahl veröffentlicht. Alles was danach eingeht ist ungültig und bleibt im verschlossenen Umschlag, den der WV nach Ende der Einspruchsfrist ungeöffnet vernichtet.

M
MarkusW

11.03.2010 um 08:51 Uhr

Hallo, Wenn ihr die Wahl habt bis z.B. 15 Uhr, dann ist um 15 Uhr die Wahl beendet. Es darf nicht mehr abgestimmt werden. Zu spät eingehende Briefwahlumschläge müssen ungeöffnet zu den Wahlakten gelegt werden und aufgehoben werden, bis die Frist zur Anfechtung der Wahl (ich glaube 2 Wochen) abgelaufen ist. Dann müssen sie vernichtet werden.

R
Rattle

11.03.2010 um 09:34 Uhr

ich bin der meinung das es eine nachträgliche stimmabgabe gibt?

mfg

K
knorr

11.03.2010 um 09:39 Uhr

@Rattle

jetzt haben Dir zwei Kollegen die selbe Antwort gegeben und Du glaubst es nicht. OK ist Deine Sache, aber dann studiere doch mal die Wahlordnung, vielleicht akzeptierst Du es dann.

Grüße

D
Dielöwin

11.03.2010 um 09:41 Uhr

Und wie lange sollte dann Deiner Meinung nach .... wenn Frist vorbei ist ..... gewählt werden.? MarkusW hat das absolut richtig erklärt -weil irgendwann ist mal Schluß mit Lustig (wobei BR-Wahlen alles andre sind als lustig)

R
ridgeback

11.03.2010 um 09:46 Uhr

Rattle, sollte bei euch das -vereinfachte- Wahlverfahren durchgeführt werden, kann die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe, noch drei Tage vor dem Tag der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats beantragt werden kann. Die Frist zur Auszählung, kann dann um 3 Tage nach hinten verlegt werden.

S
Scorpion

11.03.2010 um 09:46 Uhr

@Rattle

es gibt allerdings im vereinfachten Wahlverfahren eine andere Frist für Briefwähler als den Wahltag. Aber dann ist das Prozedere nach dem letztmöglichen Termin für Briefwahlen, der im Wahlausschreiben angegeben sein muss, genau wie oben von mir und MarkusW beschrieben. Vielleicht ist es ja das, was Du mit Nachfrist meinst.

R
Rattle

11.03.2010 um 12:22 Uhr

danke euch,

bei uns ist es das normale wahlverfahren :-)

heissen dunk.........

mfg

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