folgende Problemstellung. Unser BR hat den Versuch unternommen eine BV Urlaub mit unserem AG zu schliessen. Da wir sicherlich in BV und Rechtsfragen nicht die Experten sind, haben wir einen Anwalt als Sachverständigen eingeschaltet. Dieser hat eine BV erstellt die der AG komplett ablehnt, in Anbetracht der 30 Seiten ist dies uns ( ohne es dem AG zu sagen ) verständlich, denn eine BV soll ja auch für jeden Arbeitnehmer verständlich sein. Nun will der AG uns einen Gegenvorschlag erstellen, der einfach gehalten ist und dennoch die Belange der Arbeitnehmer beinhaltet.
Inwieweit müssen wir uns auf diese BV dann einlassen, bzw. was ist wenn unsere ( vom Anwalt erstellte ) BV vom Arbeitgeber nicht akzeptiert wird ? Müssen wir dann solange BV's hin,- und herschieben bis es mal für beide Seiten passt ?
Eine persönliche Frage noch, es kam die Diskussion auf warum eigentlich eine BV Urlaub, da doch die Grundsätze im Bundesurlaubsgesetz verankert sind.
Zur Konstellation sei zu sagen, das der BR aus 5 Mitgliedern besteht, Listenwahl und hier sicher auch die beiden gewählten Listen und ihre Vertreter unterschiedlicher Auffassung sind über das für und wider mancher BV.
Danke und Gruss
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