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Rente = Ausscheiden aus dem Betrieb?

M
Mike
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Mitarbeiterin möchte zum 31.03.2009 in ihren verdienten Ruhestand gehen. Im Ruhestand möchte sie auf 400,-€-Basis einer Nebenbeschäftigung nachgehen und das am liebsten in unserem Betrieb. Der AG ist davon nicht begeistert und möchte die Kollegin nicht weiter beschäftigen. Er ist der Meinung, dass mit dem Renteneintritt der Arbeitnehmer aus dem Betrieb ausscheidet. Das Gremium stellt sich nun auf den Standpunkt, dass in diesem Fall die Regelungen des TZBfG gelten zu haben und die Mitarbeiterin arbeitsrechtlich eine Verminderung der Arbeitszeit vereinbaren möchte. Dieser Vereinbarung kann sich der AG nur dann entziehen, wenn wichtige betriebliche Gründe dem entgegenstehen. Die Gründe gibt es nicht.

Scheidet ein Mitarbeiter durch den Ruhestand wirklich aus dem Betrieb aus?

Gruß Mike

5.91307

Community-Antworten (7)

K
Kölner

09.02.2009 um 12:02 Uhr

@Mike Was steht denn im AV/TV?

M
Mike

09.02.2009 um 12:15 Uhr

Wie so viele Unternehmen unterliegen wir keinem Tarifvertrag. Unsere Betriebsvereinbarungen enthalten auch keine Regelungen, die wir auf diesen Fall anwenden könnten - ist ja auch das erste Mal bei uns, das jemand, der in Rente geht, doch weiter arbeiten möchte.

Der Arbeitsvertrag geht, soweit ich dies im Kopf habe, auch mit keinem Wort auf eine solche Sachlage ein. Nach was muss ich den suchen?

K
Kölner

09.02.2009 um 12:18 Uhr

@Mike AV...dringend mal nachsehen.

M
Mike

09.02.2009 um 13:13 Uhr

@Kölner Leider gibt es auch hier zwei Möglichkeiten!

Entweder sie hat einen Formulararbeitsvertrag, der meinem Vertrag entspricht, dann steht dort absolut nichts, was für diese Sachlage relevant ist. In keinem Passus wird auf den Renteneintritt eingegangen.

Es ist jedoch wahrscheinlich, dass sie einen anderen Arbeitsvertrag später mit dem neuen AG abgeschlossen hat. Was dort drin steht, weiß ich nicht - unser neuer AG ändert die Verträge permanent.

Wenn Du nichts dagegen hast, könnten wir einmal beide Fälle durchspielen? A) Der Vertrag enthält keine Regelungen bzgl. Renteneintritt und weiterbeschäftigung. B) Der Vertrag enthält eine Regeleung, sinngemäß so, bei Eintritt in die Altersrente endet das Arbeitsverhältnis.

Wie sähe es dann aus? Wäre eine Regelung bei Renteneintritt nicht schon eine unzulässige Diskreminierung?

K
Kölner

09.02.2009 um 13:19 Uhr

@Mike Fallkonstellation A: Weiterbeschäftigung nach § 8 TzBfG möglich! Der AG müsste zudem sehr gute Gründe haben, eine Weiterbeschäftigung nicht mehr zu gestatten. Mit dem AGG könnte man auch noch winken.

Fallkonstellation B: Der AG kann den AV einfach beenden.

M
Mike

09.02.2009 um 14:12 Uhr

@Kölner Vielen Dank für Deinen Beitrag. Jetzt sehe ich klarer.

Gruß Mike

B
Beizer

11.02.2009 um 15:30 Uhr

Hallo Ich sehe die Sache von einer andern Seite. Wenn jemand in seinen wohlverdiendten Altersruhestand eintritt dann sollte er nicht noch ein Arbeitsplatz "blockieren" den man mit einem neuen Mitarbeiter (villeicht einer der 3,5 Mio Arbeitslosen)besetzen kann. Auch dafür steht der BR als MA Vertretung in der Verantwortung! Grüße aus dem Süden

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