Erstellt am 09.02.2009 um 11:02 Uhr von Kölner
@Mike
Was steht denn im AV/TV?
Erstellt am 09.02.2009 um 11:15 Uhr von Mike
Wie so viele Unternehmen unterliegen wir keinem Tarifvertrag. Unsere Betriebsvereinbarungen enthalten auch keine Regelungen, die wir auf diesen Fall anwenden könnten - ist ja auch das erste Mal bei uns, das jemand, der in Rente geht, doch weiter arbeiten möchte.
Der Arbeitsvertrag geht, soweit ich dies im Kopf habe, auch mit keinem Wort auf eine solche Sachlage ein.
Nach was muss ich den suchen?
Erstellt am 09.02.2009 um 11:18 Uhr von Kölner
@Mike
AV...dringend mal nachsehen.
Erstellt am 09.02.2009 um 12:13 Uhr von Mike
@Kölner
Leider gibt es auch hier zwei Möglichkeiten!
Entweder sie hat einen Formulararbeitsvertrag, der meinem Vertrag entspricht, dann steht dort absolut nichts, was für diese Sachlage relevant ist. In keinem Passus wird auf den Renteneintritt eingegangen.
Es ist jedoch wahrscheinlich, dass sie einen anderen Arbeitsvertrag später mit dem neuen AG abgeschlossen hat. Was dort drin steht, weiß ich nicht - unser neuer AG ändert die Verträge permanent.
Wenn Du nichts dagegen hast, könnten wir einmal beide Fälle durchspielen?
A) Der Vertrag enthält keine Regelungen bzgl. Renteneintritt und weiterbeschäftigung.
B) Der Vertrag enthält eine Regeleung, sinngemäß so, bei Eintritt in die Altersrente endet das Arbeitsverhältnis.
Wie sähe es dann aus? Wäre eine Regelung bei Renteneintritt nicht schon eine unzulässige Diskreminierung?
Erstellt am 09.02.2009 um 12:19 Uhr von Kölner
@Mike
Fallkonstellation A:
Weiterbeschäftigung nach § 8 TzBfG möglich!
Der AG müsste zudem sehr gute Gründe haben, eine Weiterbeschäftigung nicht mehr zu gestatten. Mit dem AGG könnte man auch noch winken.
Fallkonstellation B:
Der AG kann den AV einfach beenden.
Erstellt am 09.02.2009 um 13:12 Uhr von Mike
@Kölner
Vielen Dank für Deinen Beitrag.
Jetzt sehe ich klarer.
Gruß
Mike
Erstellt am 11.02.2009 um 14:30 Uhr von beizer
Hallo
Ich sehe die Sache von einer andern Seite. Wenn jemand in seinen wohlverdiendten Altersruhestand eintritt dann sollte er nicht noch ein Arbeitsplatz "blockieren" den man mit einem neuen Mitarbeiter (villeicht einer der 3,5 Mio Arbeitslosen)besetzen kann. Auch dafür steht der BR als MA Vertretung in der Verantwortung!
Grüße aus dem Süden