Liebe Kolleginnen und Kollegen,
eine Mitarbeiterin möchte zum 31.03.2009 in ihren verdienten Ruhestand gehen. Im Ruhestand möchte sie auf 400,-€-Basis einer Nebenbeschäftigung nachgehen und das am liebsten in unserem Betrieb.
Der AG ist davon nicht begeistert und möchte die Kollegin nicht weiter beschäftigen. Er ist der Meinung, dass mit dem Renteneintritt der Arbeitnehmer aus dem Betrieb ausscheidet.
Das Gremium stellt sich nun auf den Standpunkt, dass in diesem Fall die Regelungen des TZBfG gelten zu haben und die Mitarbeiterin arbeitsrechtlich eine Verminderung der Arbeitszeit vereinbaren möchte. Dieser Vereinbarung kann sich der AG nur dann entziehen, wenn wichtige betriebliche Gründe dem entgegenstehen. Die Gründe gibt es nicht.

Scheidet ein Mitarbeiter durch den Ruhestand wirklich aus dem Betrieb aus?

Gruß
Mike