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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zeitlich begrenzte Rente - muß der Betrieb nach dieser Zeit wieder einstellen?

V
vn1500_de
Nov 2016 bearbeitet

eine kollegin ist z.zt. krank. seit über einem jahr und vorraussichtlich noch bis zum 1.1.2007. ihr alter ist 49 und sie hat rente beantragt. diese rente wurde nun für 1 jahr vom nov. 2006 bis okt. 2007 bewilligt. die frage dazu. muß der betrieb nach dieser zeit wieder einstellen? wo kann man sich als betriebsrat dazu schlau machen?

johnboy

2.14804

Community-Antworten (4)

H
Heinz

04.09.2006 um 18:04 Uhr

meines Wissens ruht das Arbeitsverhältnis beim Bezug einer EU Rente auf Zeit. Dem AG entstehen keine Kosten, da die Kollegin aus der Lohnfortzahlung raus ist. Gekündigt hat er ihr offensichtlich auch nicht. Sie muss sich nur rechtzeitig melden, wenn die EU Rente auf Zeit aufgehoben, oder verlängert wird. Genaueres kann dir aber die BfA sagen.

F
Fayence

04.09.2006 um 21:13 Uhr

johnboy,

könntest Du bitte erklären, aus welchem Grund sich der BR den Kopf darüber zerbricht?

Will der AG kündigen?

V
vn1500_de

04.09.2006 um 22:15 Uhr

der ag möchte sie per aufhebungsvertrag raus haben!? aber das möchte sie nicht und nun nach der rentenzusage angst das sie nach einem jahr nicht mehr zurück in den betrieb kann, weil der ag es vielleicht nicht mehr muß. und sie dann eventl auch noch um eine abfindung herum kommt.

johnboy

F
Fayence

04.09.2006 um 22:58 Uhr

johnboy,

grundsätzlich ist die Kündigung von Langzeiterkrankten nicht ausgeschlossen; aber auch nicht ohne weiteres möglich!

Bei einer solchen Erkrankungsdauer mit befristeter Erwerbsunfähigkeitsrente gehe ich davon aus, dass im Falle einer beabsichtigten Kündigung auch das Integrationsamt zu beteiligen wäre. Oder hat die Kollegin keinen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt?

Euer AG wird das "Angebot" eines Aufhebungsvertrages zum jetzigen Zeitpunkt nicht umsonst machen... Geschieht meist nicht aus reiner Menschenfreundlichkeit.

Aber hier einen Rat aus der Ferne zu geben, wäre verantwortungslos. Die Kollegin soll sich vernünftig (auch rechtlich) beraten lassen, bevor sie in Unkenntnis oder einfach aus dem Gefühl heraus falsche Entscheidungen trifft. Im übrigen bietet ein "Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement" nicht ohne Grund diverse Möglichkeiten, einen langzeiterkrankten AN wieder in das Erwerbsleben zurückführen zu können. Dessen Etablierung wäre z.B. eine lohnenswerte Aufgabe für einen BR.

Schau mal hier rein:

http://www.dr-hoek.de/beitrag.asp?t=arbeitsrecht-langzeiterkrankung

http://www.vdbw.de/bh/documentpool/wLeitfadenB.pdf

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