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Überstunden bei Ausscheiden im Betrieb

G
gekündigt
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe zum Ende April gekündigt weil ich eine neue Arbeit anfange.

Ich habe 400 Überstunden auf meinem AZ Konto, diese kann ich aber nicht abbummeln weil es mit meiner Position nicht vereinbar ist und ich den neuen kollegen wo kommt auch noch einlernen muss.

Frage: -verfallen diese Ü-Std. zum Ende meiner Zeit?

  • muss ich das hinnehmen das mir die Std im letzten Monat komplett ausgezahlt werden?
  • kann ich dies verlangen die Ü-std gestaffelt auszahlen zu lassen, bis ende

Muss ich hier sonst noch was beachten?

Danke im Voraus

1.38207

Community-Antworten (7)

G
gironimo

19.02.2015 um 10:12 Uhr

Verfallen können sie jedenfalls nicht. Und wie die Auszahlung erfolgen kann, musst Du ggf. aushandeln.

P
Pjöööng

19.02.2015 um 10:44 Uhr

Das hängt natürlich nicht zuletzt davon ab, was vertraglich vereinbart ist.

Sinnvoll ist auf jeden Fall, das "Abfeiern" der Mehrarbeit umgehend zu beantragen.

M
Moreno

19.02.2015 um 10:51 Uhr

Na Pjöööng hast Du heute keine Lust Dir die Fragen durchzulesen? ;-) Es geht um die Auszahlung und nicht ums abfeiern! Ich zahle meine Steuern zwar nicht in Deutschland, meine aber das übers Jahr durch den Lohnsteuerausgleich eigentlich egal ist ob die Überstunden auf einmal oder über mehrere Monate verteilt ausgezahlt werden.

B
Bürokrat

19.02.2015 um 15:20 Uhr

Korrekt, moreno, die Einkommenssteuer wird auf das Jahreseinkommen erhoben, die gezahlte Lohnsteuer ist quasi nur ein Abschlag. Verstehen die Leute aber nicht, die sehen in der Regel nur, dass sie in einem Monat mit besonders hohem Einkommen besonders viel Lohnsteuer zahlen...

P
Pjöööng

19.02.2015 um 15:59 Uhr

moreno,

in der Tat hatte ich aus der Frage nicht herausgelesen, dass es hier um den steuerlichen Aspekt geht den Du ja jetzt dankenswerter Weise entsprechend gewürdigt hast.

Ich hatte die Frage dahingehend verstanden dass "gekündigt" die Mehrarbeit definitiv nicht mehr ausgleichen kann, aber die problemlose Auszahlung sicherstellen will. Und dementsprechend habe ich meine Antwort gegeben.

C
celestro

19.02.2015 um 17:33 Uhr

Bei der Frage über den Zeitpunkt würde ich die komplette Summe auf einmal nehmen.

Wird der Betrag z.B. auf 10 Monate aufgeteilt, so hat man in allen diesen Monaten "hohe" Abzüge. Also auch in Monaten, wo eigentlich sonst nicht soviel da wäre. Mit einer Summe kommt man einmal über die Beitragsbemessungsgrenze und damit ist das erledigt.

So dürfte man in Summe "netto" zunächst einmal etwas besser dastehen. Aber wie die Vorposter schon gesagt haben ... im Rahmen des Ausgleiches wird das eh glattgebügelt. Also am Ende ist es (mit Ausgleich) völlig Wurst.

P
Pjöööng

19.02.2015 um 17:37 Uhr

Oh! Habe ich eine Steuerreform nicht mitbekommen? Über der BBG muss man jetzt keine Steuern mehr zahlen?

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