Hallo,

ein Kollege wird am 28.06.2011 65 Jahre alt und wird dann Rentner. Wie ist der Resturlaub zu handhaben? Unser MTV sagt:
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des
Arbeitsverhältnisses erworben.
Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des
Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer,
wenn er wenn er v o r erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, oder
wenn er n a c h erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem
Arbeitsverhältnis ausscheidet.
Wann scheidet unser MA nun aus? Mit Ablauf des Kalendermonats, oder mit seinem 65. Geburtstag? Wenn er erst zum 1.7. ausscheidet, hätte er Anspruch auf den vollen Jahresurlaub...