Erstellt am 08.02.2009 um 11:52 Uhr von nicoline
Erstellt am 08.02.2009 um 12:15 Uhr von waschbär
@maggie,
Nein....,
Im Ernst es könnte ja auch eine Versetzung sein . Oder eine umorganisation der Arbeit
Erstellt am 08.02.2009 um 13:55 Uhr von nicoline
@waschbär
na gut, dann ist nein aber auch nicht ganz richtig, sondern eher "kommt drauf an" ;-))
Erstellt am 08.02.2009 um 14:00 Uhr von waschbär
@nicoline,
Stimmt --- aber was ist die Alternative zu Nein / Ja ? Vieleicht ???
Ich wollte dir auch nicht auf das Nikotin gehen nur anmerken das es sein könnnnnnnnnnnnnnnnnnte , das es eine Versetzung ist . Nicht das maggie, zu sehr überzeugt ist das es nichts anders gibt.
Ich Verlege mich ab 14:20 auch und zwar für 7 Tage in den Urlaub.
.-)
Erstellt am 08.02.2009 um 14:38 Uhr von nicoline
wb
Bist zwar schon im Urlaub, gute Erholung, aber trotzdem......................
*Ich wollte dir auch nicht auf das Nikotin gehen* => bissu nich
*das es sein könnnnnnnnnnnnnnnnnnte* => war schon klar, kann ich doch aber nicht einfach ohne Kommentar stehen
lassen ;-)))))))))))))))))))))))
Erstellt am 08.02.2009 um 15:43 Uhr von Uschi66
Versetzungen sind für den aufnehmenden BR Einstellungen, also § 99
http://www.agpkanzlei.de/Arbeitsrechtliche_Versetzung_und_Beteiligung_des_Betriebsrates_c4_a27_.html
aber auch
Versetzungen in Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Arbeitnehmer bedürfen der Zustimmung des Betriebsrates (§ 95 Abs. 1 BetrVG).
http://www.nci-net.de/Archiv/Recht/Versetzung/Versetzung.html
Erfolgt eine Versetzung innerhalb eines Betriebs ist vom Arbeitgeber die Zustimmung dieses Betriebsrats einzuholen. Erfolgt eine Versetzung von einem Betrieb A in einen Betrieb B, ist vom Arbeitgeber nur die Zustimmung des aufnehmenden Betriebs, hier Betrieb B, einzuholen, es sei denn der Arbeitnehmer hat der Versetzung widersprochen