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Neueinstellung

B
betonchris
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben folgendes Problem: Eine Kollegin geht in Ruhestand - schön! Leider soll nun dieser Arbeitsplatz gemäß Aussage GL nicht mehr besetzt werden und die Arbeit durch die übrigen 3 Kollegen aufgefangen werden. Nun diese Kollegin ist/war eine Vollzeitmitarbeiterin mit jährlich ca. 200 Überstunden! Was hat der BR für Möglichkeiten um eine Neubesetzung zu erwirken? Wir haben ein BV über flex. Arbeitszeit, also ist hier eine Überstundensperre auch nicht das gelbe von Ei. Ich bin gespannt auf euer Hilfen. Danke

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Community-Antworten (8)

B
Betriebsrätin

17.09.2012 um 17:50 Uhr

Wieso ist NEIN bei Überstunden kein Weg.

Denn auch fex-Zeiten besagen ja nicht, dass der BR keine MB bei Überstunden hat.

Hier wäre weiter auch wichtig, wieviele Plusstunden dürfen auf das Flex-Konto und wie und wann muss es ausgeglischen werden. Eine gute BV gibt dem BR hier alle Möglichkeiten.

Weiter, Flexkonto bedeutet AN-machen ggf freiwillig mehr. Wenn der AG es aber anordnet also sagt muss weil Auftrag es erfordert ist es Mehrarbeit und MB.

Letztlich gibt das ArbZG Höchstgrenzen vor.

Der AG kann muss aber keinen neuen AN einstellen.

B
betonchris

17.09.2012 um 18:11 Uhr

Ich glaub, das die BV schon in Ordnung ist! Aber hier geht es mir ja auch in erster Linie um die Möglichkeiten, wie ich geschickt zu einem neuen Kollegen komme. Das mit den verweigerten Überstunden wäre nur eine Möglichkeit..... welche hab ich als BR noch? Gruß betochris

B
BRMler

17.09.2012 um 18:56 Uhr

welche hab ich als BR noch?

reden reden reden reden

und ggf das Thema Arbeits und Gesundheitssschutz bei Überbelasstung der AN

N
Nubbel

17.09.2012 um 19:25 Uhr

wenn eure bv euch die möglichkeit nimmt überstunden zu untersagen und die kollegen im jahr 25 tage mehr arbeiten, kann die nicht so toll sein wie du denkst

B
Betriebsrätin

17.09.2012 um 19:59 Uhr

Hallo Nubbel, hier sprichst Du mir aus der Seele. Denn eine vernüftige Begrenzung der Plus-Stunden und der Pflicht eines richtigen Null-Durchlauf usw. usw. wurde wohl nicht optimal umgesetzt.

B
betonchris

17.09.2012 um 20:17 Uhr

Hallo-Hallo! Die BV verbietet mir doch hier nicht, die Überstunden zu untersagen! War doch nirgends davon die Rede. Ich wollte mich hier doch hauptsächlich über eine andere Möglichkeit informieren, als die Sperrung der Überstunden ( das weiß ich ja selber!!!!!!!!!!!!)

Aber scheinbar ist das nicht so einfach, dass man sich gleich auf eine vermeindlich schlechte BV hermacht.

N
Nubbel

17.09.2012 um 21:22 Uhr

Wir haben ein BV über flex. Arbeitszeit, also ist hier eine Überstundensperre auch nicht das gelbe von Ei.

sorry, aber was soll man von der aussage dann halten?

G
gironimo

18.09.2012 um 11:58 Uhr

.... wie soll man einen AG dazu bewegen, einen Arbeitsplatz zu besetzen, wenn die AN ihm beweisen, dass es auch ohne geht?

Über die Begrenzung der Zahl der geleisteten (Mehrarbeits-)stunden ist es in der Tat nun einmal der erfolgversprechenste Weg.

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