Erstellt am 29.07.2010 um 13:18 Uhr von ridgeback
@bellaBong,
ihr könnte einer Einstellung nur nach §99 Abs.2 von 1-6 BetrVG widersprechen.
Es ist die Entscheidung eures AG`s ob er zusätzliche Teilzeitkräfte einstellt oder bei vorhandenen TZK eine Erhöhung vornimmt.
Erstellt am 29.07.2010 um 13:21 Uhr von Angie
Hallo BellaBong,
§ 9 TzBfG schreibt vor, dass der AG teilzeitbeschäftigten AN die ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten AZ angezeigt hat bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen hat.
Wenn eure AN den AG informiert haben, könnt Ihr nach §99 Abs. 2 P. 3 BetrVG der Einstellung widersprechen und dies als Grund angeben. Eventuell bleibt dann nur noch 1 Einstellung oder gar keine mehr übrig.
MfG
Angie
Erstellt am 29.07.2010 um 13:23 Uhr von Petrus
kommt drauf an.
Wenn ihr 2 TZler habt, die 8-12 Uhr arbeiten, und der Chef noch zwei weitere einstellen will, die 8-12 Uhr arbeiten, weil er nur vormittags erhöhten Arbeitsanfall hat, dann sieht es schlecht für die Stundenerhöhung aus.
Ansonsten wäre die Nichteinhaltung von §9 TzBfG ein Ablehnungsgrund nach §99 BetrVG
Erstellt am 29.07.2010 um 14:32 Uhr von Widder
wie wäre es denn, wenn ihr einfach akzepiert, das die Belegschaft um 2 Personen steigt, und damit vielleicht auch jemand aus der Arbeitslosigkeit aussteigen kann, und somit bessere Lebensbedingungen erhält....
Immer wieder das gleiche....jeder denkt nur an sich, nur ich denke an mich......