Neueinstellung
Guten Morgen zusammen.
Unserem Gremium wurde letzte Woche eine Neueinstellung für einen Beschluß vorgelegt. In dem Bewerbungsschreiben hatte sich der potentiell neue Kollege allerdings auf eine andere Stelle beworben, als die die er jetzt bekommt. (beide Stellen wurden fristgerecht ausgeschrieben) Ist das für uns als BR relevant bzw zu hinterfragen? Ich persönlich bin der Meinung, dass es für unseren Beschluß egal ist, da die fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind um dieser Person die besagte Stelle zu geben. Allerdings gibt es Kollegen im BR, die das kritisch hinterfragen (nicht die fachliche Eignung, sonderm ob man eine andere Stelle vergeben darf, als die auf die sich beworben wurde).
Vielen Dank für die Hilfe Norman
Community-Antworten (4)
14.01.2019 um 12:02 Uhr
das ist doch die Entscheidung des Arbeitgebers und wenn ihr widersprechen wollt dann doch nur mit den Gründen die das BetrVG auch hergibt. Darunter findet man die "andere Stelle als beworben" nicht.
14.01.2019 um 12:12 Uhr
"die das kritisch hinterfragen (nicht die fachliche Eignung, sonderm ob man eine andere Stelle vergeben darf, als die auf die sich beworben wurde)."
Natürlich darf der Arbeitgeber dem Bewerber auch eine andere Stelle geben (und der Bewerber die auch annehmen). Man kann selbstredend auch mal fragen, wie es dazu kam. Aber sonderlich relevant für den Beschluss sehe ich das nicht an.
14.01.2019 um 13:14 Uhr
abgesehen davon: auch die fachliche Eignung habt ihr nicht für die Entscheidung zu berücksichtigen
14.01.2019 um 13:25 Uhr
Danke für die Antworten. Ich bin im letzten Jahr neu in das “Betriebsratleben” eingetreten und bin gleich in den Vorsitz gewählt worden, von daher hole ich mir lieber immer vor jeder Diskussion Feedback und Erfahrungen von “alten Hasen” ein. Kann ja nicht schaden.
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