Erstellt am 23.02.2012 um 15:09 Uhr von Ulrik
Dem Betriebsrat obliegt es nicht, die Eignung/Qualifikation zu prüfen.
Wen der AG einstellt, ist letztlich seine Sache.
Allerdings könntet ihr widersprechen, um den AG zum Umdenken zu bewegen. Aber auch nur, wenn ihr tatsächlich Gründe findet.
War die Stelle intern ausgeschrieben?? War die interne Ausschreibung überhaupt gefordert?
Wenn der BR die interne Ausschreibung von Stellen gem. §93 BetrVG fordert, und der AG unterlässt dies, so kann der BR der Enstellung widersprechen.
Habt ihr Informationen erhalten, dass beim Arbeitsamt nach geeigneten Schwerbehinderten gefragt wurde? Wenn nein, ist ein Widerspruch gem. § 81 SGB IX möglich.
Erstellt am 23.02.2012 um 15:09 Uhr von kunzundhinz
Wer die bessere Qualli hat stellt einzig der AG fest. Ihr könnt sicher sein, dass der welchen der AG haben möchte dann in seinen Augen die bessere hat. Denn Qualli ist nicht zhl/messbar wie Stückzahlen und ggf. Warengüte.
Also kann man nur reden und versuchen zu überzeugen und ggf. dem AG verständlich machen, dass es in Zukunft wohl Fälle gibt wo der AG auf die Zustimmung des BR angewisen ist, wie z.B. bei Mehrarbeit
Erstellt am 23.02.2012 um 15:41 Uhr von Lernender
Falls ihr eine BV zu § 95 BetrVG habt, könnte das die Handlungsmöglichkeiten des AG einschränken.
Erstellt am 23.02.2012 um 15:47 Uhr von Kölner
@hilfsheriff
Man sollte sich als BR nicht die Blöße geben, Geschäftsführer zu spielen. Das kommt zum einen nicht gut bei der GF an und zum anderen maßt man sich Dinge an, die einem nicht zustehen.
Erstellt am 23.02.2012 um 16:16 Uhr von Betriebsrätin
Kölner
Deine Aussage ist als Aussage eines BR nicht nachvollziehbar. Denn ein BR sollte sich immer für die Koll. einsetzen und alles versuchen!!!
Das hat dann auch nichts mit GF spielen zu tun. Der BR hat eine Einschätzung welche er ja auch bei Einstellungen externer einbringt.
Erstellt am 23.02.2012 um 16:22 Uhr von Bakunin
Mir fällt noch eine passende Widerspruchsmöglichkeit ein. Ist dem AN, welcher sich intern beworben hat, nachweisbar zugesichert worden, dass er diese (oder eine ähnliche) Stelle bekommen wird, wäre eine Nichtbeachtung seiner Bewerbung eine Benachteiligung, mit der ihr der Einstellung eines Externen gesetzeskonform widersprechen könntet. Also, interviewt doch mal den internen Bewerber...
P.S.: Gleiches gilt auch, wenn der interne Bewerber nur ´nen befristeten Arbeitsvertrag hat, und die zu vergebende Stelle unbefristet zu besetzen ist.
Erstellt am 23.02.2012 um 22:45 Uhr von hilfsheriff
@ an alle
vielen dank für euere antworten, schau mer mal wie wir sie für unseren mitarbeiter am besten einsetzen können
gruss hilfsheriff
Erstellt am 24.02.2012 um 05:44 Uhr von peanuts
man nur reden und versuchen zu überzeugen und ggf. dem AG verständlich machen, dass es in Zukunft wohl Fälle gibt wo der AG auf die Zustimmung des BR angewisen ist, wie z.B. bei Mehrarbeit"
Erpresser Betriebsrat!? Von einer solchen Vorgehensweise ist dringend abzuraten!
"nun unsere frage: muss bei gleicher Qualifikation ein interner bewerber einem externen bewerber vorgezogen werden?"
Wenn der interne Bewerber keinen individuellen Rechtsanspruch auf diese Stelle geltend machen kann, darf sich der AG ganz problemlos für einen externen Bewerber entscheiden.
Erstellt am 24.02.2012 um 06:44 Uhr von Lexipedia
@ hilfssheriff
Wenn wir so einen Fall haben laden wir den AG zur einem Gespäch in der Sitzung (nur zu diesen Punkt) ein und fragen ihn warum er einen "Externen" bei scheinbarer gleichen Qulifikation bevorzugt. In zwei drittel der Fällen konten wir den "Internen" (nach einem guten und freundlichen Gespräch) zu einem neuen Job verhelfen.