Hallo Gemeinde
unsre SBV hat Liste der Schwerbehindertenvertretung bekommen. Nach meiner Auffassung steht auch dem BR diese Liste zu, da er die rechte der MA aus dem BetrVG nur bei Kenntnis der Namen hat.
Wo leitet sich das her? Oder wo stehts im BetrvG?
Bitte jetzt keinen Nebenkriegsschauplatz eröffnen im Sinne von die beiden können und müssten...das wird ne lange Geschichte.

Die Liste muss nach meiner Auffassung direkt vom AG kommen, nach der DsGVO dürden Daten ja nur für den unmittelbaren Zweck verwendet werden-in dem Fall durch die SBV.
Grüsse von den Betriebsratten