W.A.F. LogoSeminare

Recht des Betriebsrates auf die Liste der Schwerbehinderten?

B
betriebsratten
Feb 2020 bearbeitet

Hallo Gemeinde unsre SBV hat Liste der Schwerbehindertenvertretung bekommen. Nach meiner Auffassung steht auch dem BR diese Liste zu, da er die rechte der MA aus dem BetrVG nur bei Kenntnis der Namen hat. Wo leitet sich das her? Oder wo stehts im BetrvG? Bitte jetzt keinen Nebenkriegsschauplatz eröffnen im Sinne von die beiden können und müssten...das wird ne lange Geschichte.

Die Liste muss nach meiner Auffassung direkt vom AG kommen, nach der DsGVO dürden Daten ja nur für den unmittelbaren Zweck verwendet werden-in dem Fall durch die SBV. Grüsse von den Betriebsratten

60607

Community-Antworten (7)

C
celestro

20.02.2020 um 12:51 Uhr

Wie kommst Du auf die Idee, dass der BR einen Anspruch auf diese Liste hätte? Es gibt ja nicht umsonst die SBV. Die wird zu den Sitzungen eingeladen und somit entfällt die Notwendigkeit für den BR, genau zu wissen, wer da drauf steht (mMn).

B
BRHamburg

20.02.2020 um 13:32 Uhr

Der BR ist für alle Mitarbeiter zuständig, also auch für die Behinderten und Gleichgestellt. Deshalb hat er auch ein Anspruch auf die Namen. Das ergibt sich auch nach § 80 BetrVG

C
celestro

20.02.2020 um 13:49 Uhr

@BRHamburg

Warum muss er die Namen der Schwerbehinderten für seine Arbeit kennen?

B
BRHamburg

20.02.2020 um 13:59 Uhr

Um seiner Aufgabe nach dem §80 Abs 1 Ziff 4 nach kommen zu können z.B https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__80.html

K
krambambuli

20.02.2020 um 14:36 Uhr

Sehe ich auch so. Um seinen Überwachungsaufgaben gerecht werden zu können, muss er auch wissen, wer überhaupt betroffen ist. Daher § 80 Abs. 1 und 2.

U
UdoWoe

20.02.2020 um 16:25 Uhr

Hallo betriebsratten. Sollte der SBV euch die Liste nicht geben (wollen), dann wendet euch an eure Personalabteilung und lasst euch die Liste geben. Ihr solltet dann aber eure Zusammenarbeit mit dem SBV überdenken, immerhin hat der SBV relativ viele Freiheiten (und Macht) und da tut eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit einfach gut.

SF
SBV Frank

20.02.2020 um 17:44 Uhr

Lest ihr hier SGB IX:

§ 163 Zusammenwirken der Arbeitgeber mit der Bundesagentur für Arbeit und den Integrationsämtern

Ihre Antwort