Erstellt am 20.02.2020 um 11:51 Uhr von celestro
Wie kommst Du auf die Idee, dass der BR einen Anspruch auf diese Liste hätte? Es gibt ja nicht umsonst die SBV. Die wird zu den Sitzungen eingeladen und somit entfällt die Notwendigkeit für den BR, genau zu wissen, wer da drauf steht (mMn).
Erstellt am 20.02.2020 um 12:32 Uhr von BRHamburg
Der BR ist für alle Mitarbeiter zuständig, also auch für die Behinderten und Gleichgestellt. Deshalb hat er auch ein Anspruch auf die Namen. Das ergibt sich auch nach § 80 BetrVG
Erstellt am 20.02.2020 um 12:49 Uhr von celestro
@BRHamburg
Warum muss er die Namen der Schwerbehinderten für seine Arbeit kennen?
Erstellt am 20.02.2020 um 12:59 Uhr von BRHamburg
Um seiner Aufgabe nach dem §80 Abs 1 Ziff 4 nach kommen zu können z.B
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__80.html
Erstellt am 20.02.2020 um 13:36 Uhr von Krambambuli
Sehe ich auch so. Um seinen Überwachungsaufgaben gerecht werden zu können, muss er auch wissen, wer überhaupt betroffen ist. Daher § 80 Abs. 1 und 2.
Erstellt am 20.02.2020 um 15:25 Uhr von UdoWoe
Hallo betriebsratten.
Sollte der SBV euch die Liste nicht geben (wollen), dann wendet euch an eure Personalabteilung und lasst euch die Liste geben.
Ihr solltet dann aber eure Zusammenarbeit mit dem SBV überdenken, immerhin hat der SBV relativ viele Freiheiten (und Macht) und da tut eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit einfach gut.
Erstellt am 20.02.2020 um 16:44 Uhr von SBV Frank
Lest ihr hier SGB IX:
§ 163 Zusammenwirken der Arbeitgeber mit der Bundesagentur für Arbeit und den Integrationsämtern