Rechte schwerbehinderter Menschen bei Bewerbungen nicht berücksichtigt
AG hat bei den eingegangenen Bewerbungen diejenigen mit einer Schwerbehinderung / Gleichstellung nicht berücksichtigt, obwohl dies in der Stellenausschreibung ausdrücklich ausgewiesen wurde. Die erforderlichen Qualifikationen wurden von den Betroffenen nachgewiesen. AG hat Auswahl zur Neubesetzung der Stelle getroffen - BR wird nicht zustimmen. Welche Gesetze greifen noch außer GG §3, AGG §1, §7, §11, SGB IX §71, §72, §81 bis §84 es gibt hier soviel zu berücksichtigen. Wir möchten keine inhaltlichen Fehler machen bei unserem Schreiben. Es wird davon ausgegangen, dass der AG sich die Zustimmung des BR ersetzen lässt. Bitte um Unterstützung - Danke.
Community-Antworten (1)
06.11.2014 um 00:07 Uhr
Ich nehme mal an, dass der AG im Sinne des §77 SGB IX zahlt .... also fallen schon mal die §§ 71,72 SGB IX flach.... (die anderen habe ich jetzt nicht nachgelesen)
Was sagt denn der AG, warum er jemand anderes bevorzugt?
Was wollt Ihr erreichen? Jemanden auf eine Stelle zwingen, der dort nicht willkommen ist oder baut Ihr auf einen guten Kompromiss im Zuge eines Zustimmungsersetzungsverfahren?
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