AG hat bei den eingegangenen Bewerbungen diejenigen mit einer Schwerbehinderung / Gleichstellung nicht berücksichtigt, obwohl dies in der Stellenausschreibung ausdrücklich ausgewiesen wurde. Die erforderlichen Qualifikationen wurden von den Betroffenen nachgewiesen. AG hat Auswahl zur Neubesetzung der Stelle getroffen - BR wird nicht zustimmen. Welche Gesetze greifen noch außer GG §3, AGG §1, §7, §11, SGB IX §71, §72, §81 bis §84 es gibt hier soviel zu berücksichtigen. Wir möchten keine inhaltlichen Fehler machen bei unserem Schreiben. Es wird davon ausgegangen, dass der AG sich die Zustimmung des BR ersetzen lässt.
Bitte um Unterstützung - Danke.