Erstellt am 03.05.2006 um 11:33 Uhr von willi
Hallo Lilly,
im SGB IX § 81 ( 4 )
Die Schwerbehinderten Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgeber Anspruch auf usw.
gruß
Willi
Erstellt am 03.05.2006 um 11:40 Uhr von Gitte
Wenn ihr keine eigene Schwerbehindertenvertretung habt,muss natürlich der
BR sich auch um dieses Klientel kümmern, die Menschen mit Behinderung sind ja Arbeitnehmer.(Benennt am besten ein BR Mitglied, der das macht.)
Solltet ihr noch mehr Schwerbehinderte haben, ist es vorteilhaft eine
Schwerbehindertenvertretung in eurer Firma zu wählen. Diese muss nicht selbst betroffen sein.
Dein Kollege sollte sich als erstes eine Bescheinigung eines Arztes /am besten Facharzt für einen behindertengerechtes Stuhl gaben lassen, den er der GL vorlegt.
Dann sollte der BR Kontakt mit dem für euch zuständigen Integrationsamt
aufnehmen zwecks Antrag auf Zuschuss oder Vollzahlung.Die geben auch gute Tipps, wie zu verfahren ist, lasst euch dort mal beraten.
Wenn von anderer Stelle Geld fliesst, ist der AG meist bereit doch freiwillig zu
zahlen.Er ist nämlich beim Gesundheitsschutz für seine Mitarbeiter in der Pflicht.
Erstellt am 03.05.2006 um 12:21 Uhr von Hirnixxl
Hallo,
http://www.ratgeberrecht.de/search/display.php?http://www.wdr.de/tv/recht/urteile/leitsatz/rl03907.html|spezialstuhl
vielleicht hilft dieser Link weiter.
Der AG kann demnach nicht verhindern, das der AN sich selbst einen speziellen Stuhl mitbringt.
Gruß Hirnixxl
Erstellt am 30.05.2006 um 18:05 Uhr von Mori
Hallo,
habt Ihr es schon mal mit einem Antrag auf Bezuschussung durch die ehemalige LVA/BfA versucht? - Antrag bringt zusammen mit einem Attest vom Orthopäden immer was
Gruß G