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Rechte eines Schwerbehinderten?

L
Lilly
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, eine Frage habe ich, ein schwerbehinderte Kolleg von uns, hat an die GL um Genehmigung gebitten für ihn einen behindertengerechten Wirbelsäulenentlastenden Bürostuhl, da er bei dem ihm zur Verfügung gestellten Bürostuhls Schmerzen bekommt. Die GL verwies den Arbeitnehmer sich an das Integrationsamt zu wenden, sie wollten ihm keinen behinderten gerechten Stuhl besorgen. Steht ihm nun der Stuhl zu, oder nicht. Wir haben keine Schwerbehindertenvertretung im Hause. Kann der BR etwas unternehmen, oder aber muss der Kollege tatsächlich sich zuerst an das Integerationsamt wenden? Vielen Dank im Voraus.

4.03404

Community-Antworten (4)

W
willi

03.05.2006 um 13:33 Uhr

Hallo Lilly,

im SGB IX § 81 ( 4 ) Die Schwerbehinderten Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgeber Anspruch auf usw.

gruß Willi

G
Gitte

03.05.2006 um 13:40 Uhr

Wenn ihr keine eigene Schwerbehindertenvertretung habt,muss natürlich der BR sich auch um dieses Klientel kümmern, die Menschen mit Behinderung sind ja Arbeitnehmer.(Benennt am besten ein BR Mitglied, der das macht.) Solltet ihr noch mehr Schwerbehinderte haben, ist es vorteilhaft eine Schwerbehindertenvertretung in eurer Firma zu wählen. Diese muss nicht selbst betroffen sein. Dein Kollege sollte sich als erstes eine Bescheinigung eines Arztes /am besten Facharzt für einen behindertengerechtes Stuhl gaben lassen, den er der GL vorlegt. Dann sollte der BR Kontakt mit dem für euch zuständigen Integrationsamt aufnehmen zwecks Antrag auf Zuschuss oder Vollzahlung.Die geben auch gute Tipps, wie zu verfahren ist, lasst euch dort mal beraten. Wenn von anderer Stelle Geld fliesst, ist der AG meist bereit doch freiwillig zu zahlen.Er ist nämlich beim Gesundheitsschutz für seine Mitarbeiter in der Pflicht.

H
Hirnixxl

03.05.2006 um 14:21 Uhr

Hallo,

http://www.ratgeberrecht.de/search/display.php?http://www.wdr.de/tv/recht/urteile/leitsatz/rl03907.html|spezialstuhl

vielleicht hilft dieser Link weiter.

Der AG kann demnach nicht verhindern, das der AN sich selbst einen speziellen Stuhl mitbringt.

Gruß Hirnixxl

M
MoRi

30.05.2006 um 20:05 Uhr

Hallo,

habt Ihr es schon mal mit einem Antrag auf Bezuschussung durch die ehemalige LVA/BfA versucht? - Antrag bringt zusammen mit einem Attest vom Orthopäden immer was Gruß G

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