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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Recht auf Schwerbehindertenliste mit Angaben der jeweiligen Schwerbehinderten?

C
cuxhaven
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

bin Schwerbehindertenvertrauensfrau und bin der Überzeugung, dass mir jährlich eine Liste der Schwerbehinderten vom Arbeitgeber ausgehändigt werden muss. Wenn ja, wo steht es im SGB IX? Danke im voraus

6.52803

Community-Antworten (3)

A
Angie

29.07.2009 um 14:40 Uhr

Hallo Cuxhaven,

vielleicht hilft dir das:

Der Arbeitgeber ist nach § 99 Abs. 1 SGB IX verpflichtet, der Schwerbehindertenvertretung die bei ihm beschäftigten schwerbehinderten Menschen namentlich zu benennen, für deren Interessenwahrnehmung die Schwerbehindertenvertretung nach § 95 SGB IX zuständig ist. Hierauf hat die Schwerbehindertenvertretung einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber.

Nach § 99 Abs. 1 Satz 1 SGB IX arbeiten Arbeitgeber, Beauftragter des Arbeitgebers, Schwerbehindertenvertretung und Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrat zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in dem Betrieb oder der Dienststelle eng zusammen. Dies erfordert die gegenseitige Information über die zur Erfüllung der gemeinsamen Aufgaben maßgeblichen Umstände. Dazu gehört, dass der Arbeitgeber der Schwerbehindertenvertretung die bei ihm tätigen, von der Schwerbehindertenvertretung repräsentierten schwerbehinderten Menschen namentlich benennt. Denn die Schwerbehindertenvertretung kann die ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben nur erfüllen, wenn sie die von ihr zu vertretenden Personen kennt.

BAG, Beschluss. v. 16.04.2003 - 7 ABR 27/02 Pressemitteilung des BAG Nr. 33/03 v. 16.04.2003

MfG Angie

S
Steffenverdi

13.08.2016 um 14:29 Uhr

Hallo BRs, wenn ich die Schulung anklicke ,kommt Alles von der Jugendvertretung ,das wollte ich aber nicht. Oder mache ich etwas falsch ?

H
Hoppel

13.08.2016 um 19:36 Uhr

@ Angie

Die BAG Entscheidung hilft hier nicht weiter, da eine jährliche Liste aller AN mit Schwerbehinderung angefragt ist und nicht nur die Information im Rahmen dess § 99 BetrVG

@ cuxhafen

Weiter hilft § 80 Abs. 2 SGB IX, sollte man als SBV aber kennen!

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