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Verstoß gegen Datenschutzgesetz? Liste der Schwerbehinderten

O
Offen
Nov 2016 bearbeitet

Ein Mitglied des Betriebsrates besucht mit 2 Kollegen(nicht BR Mitglieder) die Schwerbehinderten im Hause, um sich für die Wahl zur Schwerbehindertenbeauftragten vorzustellen, ohne den amtierenden Beauftragen im Vorfeld zu informieren. Die Liste der Schwerbehinderten wurde weder von dem amtierenden Beauftragten zur Verfügung gestellt, noch liegt eine solche Liste dem amtierenden BR vor. Ein Schwerbehinderter findet diesen Vorgang empörend und informierte mich. Handelt es sich um einen groben Verstoß gegen das Datenschutzgesetz? Was kann und muss der BR nun tun?

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Community-Antworten (7)

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paula

23.08.2010 um 12:28 Uhr

woher kommen denn diese Daten der schwerbehinderten AN? Bei uns im Unternehmen ist es häufig durchaus bekannt wer schwerbehindert ist, weil die Kollegen es selber schon einmal ausgeplaudert haben.

O
Offen

23.08.2010 um 15:48 Uhr

Lt. Aussage hat der Kollege sich die Liste von der GL geben lassen. Eine Information an den BR erfolgte nicht, die Liste wurde beim BR auch nicht abgegeben. Ein Beschluss des Gremiums lag nicht vor.

P
paula

23.08.2010 um 18:32 Uhr

Laut Aussage von wem? AG?

wem willst Du eigentlich ans Bein pinkeln? Wenn es um den BR-Kollegen geht (mich beschleicht da so ein seltsames Gefühl) dann wirst du das nur können, wenn dieser zum AG gegangen ist und diesem vorgespielt hat er wäre vom BR geschickt und solle eine solche Liste einfordern....

M
musiker

24.08.2010 um 00:41 Uhr

Kollegin, Kollege, bei manchen Fragen ziehts einem die Schuhe aus. Wie macht ihr BR-Arbeit? Nur auf Verdacht? Das ist alles Grundkurs Schwerbehindertenrecht in den Seminaren. Problem ist kein Problem. Datenschutzgesetz sieht in § 4 Abs. 1 vor, daß kein Verstoß, wenn Gestattung durch anderes Gesetz vorhanden ist. So hier. § 80 Absatz 2 SGB IX, aber wohl auch § 93 gibt dem BR recht und die Pflicht, Verzeichnis der Schwerbehinderten in Kopie entgegen zu nehmen. Wenn ein BR-Kollege sich diese Liste holt (so hier oder war es ein NichtBR-Mitglied?), muss GL nicht überprüfen ob alle das im BR wollen. Also keine Notwendigkeit Beschluß zu fassen und der GL vorzulegen. Wäre ja noch schöner. Ist sich der BR nicht grün? Hört sich so an. Datenschutzgesetz ist nicht dazu da, Krach innerhalb des BR auszutragen.

O
Offen

24.08.2010 um 12:03 Uhr

DANKE FÜR DIE INFOS.

B
boxen

24.08.2010 um 12:56 Uhr

Hallo Kollege OFFEN, wenn BR-Mitglied sich die Liste geholt hat, ist es schon Rufmord von einem Verstoß gegen das Datenschutzgesetz zu palavern. Dazu ist das Erforderliche vom "Vorredner" gesagt. Euer Problem ist wohl der Betriebsrat. Sollte es um einen kleineren Betrieb gehen, würde ich dem BR-Vorsitzenden ein sehr lautes "Guten Morgen, Schnarchnase. wie lange gedenkst Du noch zu ruhen?" zurufen. Er muss doch wissen, wenn BR die Liste der Schwerbehinderten nicht pünktlich zugegangen ist. Und zwar einmal im Jahr. Dort hätte sie auch der Kollege einsehen können und nicht zur GL laufen müssen. Außerdem ist es ein demokratischer Grundsatz, dass sich jeder Wahlbewerber rechtzeitig bei seinen Wählern vorstellen kann. Dazu muss er sie aber kennen. Deshalb bekommen Parteien vor Wahlen auch immer Einsicht in die Wählerlisten. Wie gesagt: "Guten Morgen!".

J
justitia

24.08.2010 um 13:10 Uhr

Alles in den Antworten Gesagte ist rechtlich zutreffend. Dahinter steckt ein generelles Problem. Schwerbehindertenvertretungen haben oft weder Lust noch Zeit, sich mit den wichtigen Rechtsfragen des Schwerbehindertenrechts zu befassen. So wohl auch hier. Mein Rat: Mehr Fortbildungen besuchen. Und auch in BRen muss mehr Expertise für Fragen der Schwerbehinderung geschaffen werden. Und zum konkreten Fall: Warum hat hier Schwerbehindertenbeauftragter den BR nicht darauf hingewiesen, dass die Liste noch fehlt?

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