Ein Mitglied des Betriebsrates besucht mit 2 Kollegen(nicht BR Mitglieder) die Schwerbehinderten im Hause, um sich für die Wahl zur Schwerbehindertenbeauftragten vorzustellen, ohne den amtierenden Beauftragen im Vorfeld zu informieren. Die Liste der Schwerbehinderten wurde weder von dem amtierenden Beauftragten zur Verfügung gestellt, noch liegt eine solche Liste dem amtierenden BR vor. Ein Schwerbehinderter findet diesen Vorgang empörend und informierte mich. Handelt es sich um einen groben Verstoß gegen das Datenschutzgesetz? Was kann und muss der BR nun tun?