Hallo,
ein Kollege war für 1 1/2 Tage zuhause, weil seine Frau krank war und er das Kind versorgen musste. Nun streiten wir uns mit der Personalabteilung rum, da man dort der Meinung ist, die Karenztage gelten nur für den MA, nicht aber für Dritte und deshalb soll er die Krankheit seiner Frau nachweisen. Wer hat Recht und auf welcher Gesetzesgrundlage?
Wir berufen uns auf § 616 BGB und § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz.