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Karenztag nach Kinderkrankenschein

S
Saamic
Jan 2024 bearbeitet

Hallo, ein Kollege hatte Donnerstag Freitag ein Kinderkrankenschein . Samstag Sonntag frei und Montag nahm der Kolleg sich ein Karenztag . Ist dieses erlaubt? Wo kann ich das nachlesen??

1.88309

Community-Antworten (9)

B
BoomBoss69

18.01.2023 um 09:20 Uhr

Also grundsätzlich gibt es sowas wie Karenztage nicht. Entweder ist der Kollege krank/ arbeitsunfähig oder nicht. Diese AU muss er dem Arbeitgeber ggü. nachweisen. Laut Entgeltfortzahlungsgesetz muss der AN spätestens nach 3 Kalendertagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Seit dem 01.01.23 muss sich der AG diese Bescheinigung selber bei der Krankenkasse anfordern. Der AG kann aber auf eine AUB ab dem 1. Tag bestehen. Will er von allen Mitarbeitenden eine AUB ab dem 1. Tag ist dies mitbestimmungspflichtig durch den Betriebsrat. Es kommt also darauf an, ob ihr das z.B. in einer Betriebsvereinbarung geregelt habt.

LG BB

M
Moreno

18.01.2023 um 09:21 Uhr

Was ist ein Karenztag?

A
Annemarie86

18.01.2023 um 09:32 Uhr

Bei uns gibts auch Karenztage - man kann sich bis zu 3 Tage ohne Bescheinigung vom Arzt krankmelden. Da die Kollegin ja für Do/Fr eine Krankmeldung hatte kann Sie am Montag einen Karenztag nehmen. Hätte Sie Do/Fr schon einen Karenztag gehabt, würde am Montag noch einen nachschieben müsste Sie zwingend am Dienstag wieder arbeiten kommen.

W
wdliss

18.01.2023 um 09:43 Uhr

Da werden wieder Begriffe wild genutz. Karenztag gemäß Wikipedia: "Karenztage sind ein Instrument bei der Ausgestaltung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Kann der Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht arbeiten, so erhält er z. B. für den ersten Tag der Krankheit (den Karenztag) kein Entgelt. Wenn in einem Land z. B. die Zahl der Karenztage auf zwei festgelegt ist, erhält er für die ersten zwei Tage der Krankheit (die Karenztage) kein Entgelt.

In Deutschland gibt es grundsätzlich keine Karenztage, sondern eine Entgeltfortzahlung ab dem ersten Krankheitstag (§ 3 Abs. 1 S. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz). Ausnahmsweise bei einer Folge-Arbeitsunfähigkeit, die den Entgeltfortzahlungsanspruch nach (§ 3 Abs. 1 S. 2 EFZG) nicht begründet, besteht nach § 46 Satz Nr. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch ein Karenztag. Die genannten drei Karenztage sind nicht zu verwechseln mit der Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG nach drei Kalendertagen. "

M
Moreno

18.01.2023 um 09:46 Uhr

Herrlich wie solche Begriffe durcheinander gewürfelt werden. :-) Warum soll es nicht möglich sein, dass man sich am Montag krank meldet wenn das Kind Donnerstag Freitag krank war?

M
MVmachtmit

19.01.2023 um 10:18 Uhr

Es kommt darauf an. Wo steht denn bei euch, dass ihr Karenztage (Krank ohne Krankenschein) nehmen dürft. Wir haben eine BV dafür und in dieser stehen auch Bedingungen wann diese KOK Tage nicht genommen werden dürfen. Z.B. direkt vor oder nach dem Urlaub und noch zwei drei andere ausnahmen.

P
petermännchen

20.01.2023 um 09:51 Uhr

@MVmachtmit: vermutlich im Entgeltfortzahlungsgesetz.

C
celestro

20.01.2023 um 10:55 Uhr

"Warum soll es nicht möglich sein, dass man sich am Montag krank meldet wenn das Kind Donnerstag Freitag krank war?"

Hast Du überhaupt den Sinn der Frage erfasst? AN war Do und Fr nicht in der Firma ... darf er dann einen Tag ohne eigenen Krankenschein zu Hause bleiben?

G
gruenteeist

30.01.2024 um 12:40 Uhr

Der Begriff Karenz findet noch in Österreich in Form von Elternkarenz (entspr. unserer Elternzeit) und Bildungskarenz (entspr. unserem Bildungsurlaub). Das Wort Karenz kommt aus dem Lateinischen und bedeutet soviel wie Entbehrung, Verzicht. Welche alternativen Begriffe für "Karenztage" kennt ihr so?

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