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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung / Karenztage

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Oberlicht
Sep 2020 bearbeitet

Hallo, unser AG verlangt ab dem ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, dies steht auch in unseren Arbeitsverträgen. Nun wurde letztes Jahr ein Betriebsrat gegründet, und jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob diese Anordnung ohne die Zustimmung des Betriebsrats noch gültig ist. Wenn ja, ist diese auch bei neuen Mitarbeitern gültig oder braucht es jetzt zwingend eine Betriebsvereinbarung?

Mit freundlichen Grüßen

Ps. Es gibt keinen Tarifvertrag.

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Community-Antworten (8)

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Catweazle

09.09.2020 um 14:02 Uhr

Die Anordnung ist so lange gültig bis eine BV etwas anderes regelt. Vereinbarungen in Arbeitsverträgen hebeln ja nicht die Mitbestimmung des BR aus.

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Oberlicht

09.09.2020 um 14:17 Uhr

Danke für die Antwort. Wir wollen natürlich eine BV, die der gesetzlichen Regelung etwas näher kommt (erst ab dem dritten Tag einen gelben Schein), unser AG ist mit der bestehenden Situation zufrieden. Gibt es irgendwelche „Druckmittel“ für uns?

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Catweazle

09.09.2020 um 14:24 Uhr

Das Druckmittel heißt Einigungsstelle.

O
Oberlicht

09.09.2020 um 14:42 Uhr

Danke, auch schon dran gedacht, mal sehen ob die Kollegen mitziehen.

T
Thomas63

09.09.2020 um 18:37 Uhr

Ihr solltet euch da mal einlesen. Wir hatten die Diskussion vor einigen Jahren als wir auch eine BV darüber abgeschlossen haben. Wir haben damals geregelt, nach 3 Tagen in ausnahmen mit Zustimmung BR schon am 1. Tag. Ließ mal das Urteil, ganz so einfach ist das nicht. Das Recht des Arbeitgebers, die Vorlage eines ärztlichen Attests bereits ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen, ist gesetzlich in § 5 Abs. 1 S. 3 EFZG geregelt. Seit der Entscheidung des BAG vom 14.11.2012 (Az. 5 AZR 886/11) nunmehr höchstrichterlich geklärt, dass der Arbeitgeber keinen besonderen Grund benötigt, um von diesem Recht Gebrauch zu machen.

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ganther

09.09.2020 um 19:33 Uhr

"Seit der Entscheidung des BAG vom 14.11.2012 (Az. 5 AZR 886/11) nunmehr höchstrichterlich geklärt, dass der Arbeitgeber keinen besonderen Grund benötigt, um von diesem Recht Gebrauch zu machen." Genau aus dem Grund hat der BR in einer Einigungsstelle sehr schlechte Karten. Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass der Einigungsstellenvorsitzende das sehr geschmeidig zusammen mit dem AG durchgewunken hat. Daher sollte man als BR möglichst versuchen auf dem Verhandlungsweg was hin zu bekommen

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UdoWoe

10.09.2020 um 12:12 Uhr

Toller AG der soetwas schon in die Arbeitsverträge schreibt... Klar, er kann das machen, aber was sind das schon für Vorraussetzungen wenn ich dort arbeite. Da freut sich sicher jeder Arzt drüber, wenn ich wegen einer Magenverstimmung bei ihm auftauche und eine Bescheinigung benötige... Da ist das Vertrauen in den AG doch schon merklich angekratzt... Aber, leider kann der AG das machen. Wie von den Vorredner schon geschrieben, ich würde versuchen in Verhandlungen zu treten und das mit Hilfe einer BV zu ändern.

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celestro

10.09.2020 um 13:07 Uhr

"Da ist das Vertrauen in den AG doch schon merklich angekratzt..."

man kann es auch übertreiben ....

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