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Kapovaz MA

U
unerfahren
Nov 2016 bearbeitet

Ich hoffe ich finde hier jemand, der mir genauer helfen kann. Ich sitze schon Tage über Gesetze, steige aber nicht richtig durch

Fakt ist dieser: Wir haben Kapovaz- Ma, die einen Vertrag über 120 Std/Monat besitzen. Sie werden aber fast das ganze Jahr und im Monat als Vollzeitarbeitskräfte eingesetzt.

Es gibt keine Stundenkonto die MA werden nach Bedarf im Monatlichen Dienstplan eingeteilt Es kommt immer zur unnötige Diskusionen weil immer gesagt wird die MA werden gebraucht und so werden sie eingeteilt. Wobei dann ja die tatsächlichen Std. am Monatsende ausgezahlt werden,für die MA macht es bezahlbar aber es nimmt überhand mann möchte mehr von den AN.

über Teilzeitbefristungsgesetz möchte man nichts wissen so der AG

Regelungen, an welchen Tagen oder über wie viele Std. die MA eingesetzt werden gibt es nicht. Auch ist die Bezahlung von Urlaubstagen, Krankheitstagen, Feiertagen ist von der Einteilung der Betriebsleiter (was, wäre, wenn... abhängig)

Ich fand nun heraus, dass eigentlich eine Wochenarbeitszeit laut Teilzeitbefristungsgesetz vertraglich festgelegt werden müsste. Mehrarbeit dürfte auch 25% der vereinbarten Wochenarbeitszeit nicht überschreiten?? Stimmt das so alles, oder deute ich das falsch?

Wo kann ich noch aussagekräftige Gerichtsurteile oder ähnliches zu diesem Thema finden? Die Firma möchte nämlich noch viel mehr von "solch flexiblen Arbeitnehmern" einstellen und uns reicht es damit!!weil keine Vollzeitmitarbeiter weder umgruppiert oder eingestellt werden Ich hoffe "ich bekomme geholfen" und sage schon mal DANKE!

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Community-Antworten (3)

P
pirat

06.06.2010 um 01:48 Uhr

@unerfahren, soso Ihr habt also KAPOVAZ, schlimm genug.........die Regularien legt schiesslich Ihr mit fest. Ja, Du hast recht...Entscheidung des BAG vom 07.12.2005 (Az.: 5 AZR 535/04) die einseitig vom Arbeitgeber abrufbare Arbeit des Arbeitnehmers auf keinen Fall mehr als 25 % der vereinbarten wöchentlichen Mindestarbeitszeit betragen darf.

Vor einer solchen Ausbeutung sollte jeder BR die Kollegen schützen. Mitspracherecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, oder § 12 (TzBfG) ein Begriff? Klartext: Sowohl über das *Ob“ als auch über das Wie der kapazitätsorientierten variablen Arbeitszeit entscheidet Ihr mit und Rahmenregelungen müssen in einer BV festgeklopft werden! schau mal hier.... http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Muster-Betriebsvereinbarung%26%23x3a%3B+Kapazit%E4tsorientierte+variable+Arbeitszeit

U
unerfahren

06.06.2010 um 18:45 Uhr

@pirat
danke für deine Info aber gibt es keine aussagekräftige Gerichtsurteile oder ähnliches zu diesem Thema . Es flattern nur solche Anhörungen mit 120 Std Verträge die Firma möchte nur noch Flexibilität über die Dienste und Dienstplan haben wobei die MA weit über die Std kommen die sie ja Vertraglich Vereinabart wurden . Die MA haben auch existenzangst wenn sie nur noch 120 Std eingeteilt werden oder sie sind dann nicht mehr flexibel

L
Lotte

06.06.2010 um 20:32 Uhr

unerfahren, pirat hat Dir doch das Urteil genannt!?

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