Hallo an alle und danke vorab.

Wie ist der §87rn13 zu verstehn?(BetrVG)
Ein Gremiumsmitglied (9) ist seit 7 Monaten erkrankt und wurde zu Beginn seiner Krankheit vom AG zum MDK geschickt. Der MDK bestätigte die Diagnose seines Hausarztes.
Nun endlich ist unser BR- Mitglied in der Lage , seit 2 Wochen ein Wiedereingliederungsprogramm wahrzunehmen.
Jetzt wurde unserem BR-Mitglied mündlich mitgeteilt, er solle in 2 Tagen zum Vertrauensarzt gehn. Der AG hat also einen Termin vereinbart.
Fällt die Art der Untersuchung unter Mitbestimmungsrecht oder Initiativrecht des BR?
Es gibt keine Arbeitsvertraglich geregelte (BV, RfdB, BAT oder BmTG) Ärztliche Untersuchungspflicht!
Wir sind der Meinung das diese Aufforderung seitens des AGs zermürbend auf unsere Kollegin wirken soll.
Muss sie diesen Termin wahrnehmen?Oder riskiert sie so vllt eine Abmahnung oder gar eine außerordentliche Kündigung? Wobei letzteres sehr unwahrscheinlich ist.
Wie gesagt unsere Kollegin wurde wegen dieser Erkrankung bereits zum MDK geschickt und soll nun innerhalb des Wiedereingliederungsplans ( der in 4 Wochen beendet ist) zum Vertrausensarzt geschickt werden.

Danke für Eure Hilfe