Erstellt am 17.06.2013 um 17:59 Uhr von gironimo
Du meinst § 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG? Ja warum nicht. Was sinnvoller ist mag dahingestellt sein. Aber wie sieht es denn mit den §§ 5 und 6 ArbSchG aus. Hätte man hier ermittelt und Maßnahmen definiert, wüsste man vielleicht was zu tun wäre.
Zum Thema Raumklima (z.B. in Büroräumen) siehe auch www.ergo-online.de
Erstellt am 17.06.2013 um 18:27 Uhr von skargen
In der Arbeitsstättenverordnung sind u.a. auch die zulässigen Temperaturen geregelt. Sollte diese überschritten werden, könnt Ihr den AG zum Handeln zwingen.