Hallo Kollegen/in,

wir haben heute einer Arbeitszeitverlängerung an den Adventssamstagen nicht zugestimmt.
Laut BetrVG §87 Abs. 2 sind wir da in der Mitbestimmung.

Meine Frage, müssen wir das in unserem Scheiben an die Geschäftsleitung begründen, oder reicht es aus, wenn wir ohne Begründung ablehnen.

MfG
Torsten