Nach § 87 BetrVG hat der BR u.a. ein Mitbestimmungsrecht bei der Lohngestaltung. Es geht hierbei um Zielvereinbarungen von Vertriebsmitarbeiter. Wir sind eine Bank und unser BR ist relativ jung.
Zielvereinbarungen bisher waren "freiwillig" und wurden in den Vergangenheit zumeist von den MA unterschrieben. Der BR möchte nun an diversen Stellschrauben Änderungen vornehmen.
Was hat es für Auswirkungen, wenn der Vorstand den vorgeschlagenen Änderungen nicht zustimmt ?