Hallo,
ich bin bei einem Träger der Jugendhilfe beschäftigt. Dieser Träger hat ca. 38 Angestellte. Wir möchten einen Betriebsrat erstmalig wählen. Hierzu konstituierte sich der Wahlvorstand und nahm im Oktober mit bestätigte Wahl seine Tätigkeit auf. Im -ich glaube vereinfachten Wahlverfahren- wurde eine Wählerliste gemäß § 31 im Wahlausschreiben veröffentlicht. Gegen diese Liste legte ich schriftlich Widerspruch gemäß § 4 der Wahlordnung Betr.VG ein. Dieses Anschreiben wurde von mir an den Wahlvorstand persönlich übergeben. Im Beisein anderer Kollegen, wurde mein Brief sofort geöffnet und das Anschreiben laut vorgelesen und unmittelbar diskutiert. Hierbei ging ich keinerlei auf die Diskussion ein und bat den WV diesen Widerspruch zu prüfen. In einzuhaltender Frist erhielt ich die schriftliche Information, dass dem Widerspruch statt gegeben wurde.
Darf der Wahlvorstand mit persönlichem Anschreiben in dieser Form in der Öffentlichkeit agieren? Für mich stellt es ein Vertrauensbruch dar. Kann dem Wahlvorstand so etwas wie eine Vertrauensfrage gestellt werden ? In welcher Form kann ich als AN diesem Agieren entgegentreten? Es zeigte sich auch, dass der Wahlvorstand auf andere Fragen weiterer AN nicht oder zu spät reagiert.