Guten Tag, ich muss mich entschuldigen, aber es !!!EILT!!! sehr Morgen(31.12.05) ist die Auszählung unserer Stimmen zur Betriebsratswahl. Ich habe meine Stimme schriftlich am Mittwoch abgegeben, heute sagte mir ein Mitglied des Wahlvorstandes:" Deine Stimme ist ungültig, du hast die Umschläge falsch eingesteckt!!"
Das mag ja wahr sein, aber....darf er das denn wissen, er hat vor der Auszählung einen der Umschläge geöffnet!!!(sonst wüsste er nicht, das es meine Stimme war, die ungültig ist)
Darf der Wahlvorstand vor der öffentlichen Auszählung einen der Umschläge öffnen????...egal ob der ungültig ist oder nicht???