Erstellt am 13.01.2010 um 06:04 Uhr von Rattle
Hallo,
nur wenn die person wahlberechtigt ist.
mfg
Erstellt am 13.01.2010 um 08:11 Uhr von Immie
@Rattle
Wenn dieser MA seit Anfang Januar MA ist... ist er denn dann wahlberechtigt?
Erstellt am 13.01.2010 um 08:25 Uhr von Rattle
Hallo, Immie
nö, ups!
wenn die person das aktive wahlrecht hat, ja.
mfg
Erstellt am 13.01.2010 um 09:11 Uhr von Immie
@Rattle
Hallo?
Wenn der AN seid Januar im Betrieb ist,
ist er nicht wahlberechtigt?
Erstellt am 13.01.2010 um 09:50 Uhr von mainpower
Hallo,
wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs die das 18. Lebensjahr vollendet haben. § 7 BetrVG
Also ist sie Wahlberechtigt und darf in den Wahlvorstand!!
Erstellt am 13.01.2010 um 10:00 Uhr von Immie
@mainpower
Ich hatte so sehr gehofft, Rattle schaut selber noch einmal ins BetrVG:-(
Erstellt am 13.01.2010 um 11:02 Uhr von Rattle
Hallo, Immie
du hast natürlich recht, da ein festvertrag vorliegt, muss die person mindestens 6 monate im betrieb beschäftigt sein.
mfg
Erstellt am 13.01.2010 um 11:21 Uhr von okiscorpion
sorry habe vergessen zu erwähnen das sie vorher bei unseren mutter konzern lange beschäftigt war.und da denke ich kommt greift der §8 BetrVG. mutter ist tot und tochter(GmbH) hat es überlebt.
Erstellt am 13.01.2010 um 12:11 Uhr von PTNetty
@rattle
Achtung!!!!
**da ein festvertrag vorliegt, muss die person mindestens 6 monate im betrieb beschäftigt sein.**
Festvertrag = automatisch 6 Monate im Betrieb????
Festvertrag nur wenn 6 Monate im Betrieb???
Gibts die 6 Monate als Bonus, sind die im AV festgeschrieben? Wird der AV rückdatiert?
Es soll sie wohl noch geben, die Festanstellungen (unbefristete Arbeitsverhältnisse) vom ersten Tag an, weil als unbefristet eingestellt!
Oder steh ich auf der Leitung?
Gruß PT Netty
Erstellt am 13.01.2010 um 12:25 Uhr von Immie
@Rattle
Hallo, Immie
du hast natürlich recht, da ein festvertrag vorliegt, muss die person mindestens 6 monate im betrieb beschäftigt sein.mfg
Du machst mir Angst.
Mainpower hat dir doch schon vorgesagt.
Kann es sein, das du "wahlberechtigt" und "wälbar", also aktives und passives Wahlrecht gerade schüttelst und rührst?
Erstellt am 13.01.2010 um 13:24 Uhr von Rattle
@Immie
die kälte.................
ich frage mich nur wenn die gutste schon einmal im wahlvorstand war, müßte sie es ja eigendlich wissen :-)
ja, gut. ist ja schon vier jahre her.
mfg
Erstellt am 13.01.2010 um 22:22 Uhr von okiscorpion
ich habe bei unsere gewerkschaft angerufen und nachgefragt,die haben mir erzählt das es in ordnung geht wenn sie bestellt wird.