Erstellt am 11.07.2012 um 17:36 Uhr von wahlvst
Die Behinderung der Wahl ist strafbar § 199 BetrVG, Geldstrafe oder gar bis zu 1 Jahr Haft sind die möglichen Folgen.
PS: Der Wahlvorstand hat zwar auch 6 Monate besonderen Kündigungsschutz, doch dieses verlängert die Befristung nicht. Wenn also die Befristung ggf vorher endet, endet auch der Jo. Denn es ist dann keine Kündigung. Es besteht auch kein Anspruch auf Entfristung oder Verlängerung. Wenn der AG es also nicht verkehrt macht, hat man hier auch keine Chancen.
Er darf es nur nicht mit der Mandatsaufgabe begünden.
Weiter, Vorsicht mit dem Wort Mobbing!! Denn Mobbing ist eine Straftat = Körperverletzung. Wenn man solches unberechtigt einem Vorhält kann man ggf selbst Probleme bekommen. Rechtswidriger Vorwurf einer Straftat und Störung des Betriebsfrieden = Kündigung.
Erstellt am 11.07.2012 um 17:54 Uhr von ichbinich
Gut ich sehe ein , dass das Wort Mobbing eventuell unberechtigt ist !
Mir geht es jetzt nicht um Mobbing oder ähnliches ..
Sondern darf ich während meiner Regulären Arbeitszeit Info weiter geben ?
Darf ich vor die Tür zb. in der Spätschicht gehen .. ohne zu Stempeln und Info über Fortschritte der ( die ) Aktivitäten des Wahlvorstandes geben ?
Erstellt am 11.07.2012 um 17:56 Uhr von BRMetall
>>Darf ich vor die Tür zb. in der Spätschicht gehen .. ohne zu Stempeln und Info über Fortschritte der ( die ) Aktivitäten des Wahlvorstandes geben ?
Nein, das ist NICHT die Aufgabe des WV.
Du solltest einmal im BetrVG und WO lesen was die Aufagben sind und ggf ein Seminar besuchen!
Erstellt am 11.07.2012 um 23:42 Uhr von Hoppel
"Darf ich vor die Tür zb. in der Spätschicht gehen .. ohne zu Stempeln und Info über Fortschritte der ( die ) Aktivitäten des Wahlvorstandes geben ?"
@ ichbinich
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass Arbeitsergebnisse des WV in Schriftform veröffentlicht werden > Wahlausschreiben, Wählerliste, Bekanntgabe der gültigen Wahlvorschläge etc. pp
Erstellt am 12.07.2012 um 10:04 Uhr von gironimo
Die Arbeit des Wahlvorstandes findet während der Arbeitszeit statt. Als Wahlvorstand solltest Du Deine Rechte kennen. Darum hast Du Anspruch auf Seminare zu diesem Thema. Dazu fehlt möglicher Weise die Zeit. Darum könntest Du Hilfe der Gewerkschaft (falls Du Mitglied bist) in Anspruch nehmen oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht befragen (vorher Kostenfrage klären). Einige Informationen findest Du auch auf dieser Seite (Reiter oben rechts anklicken).
Wie ergeht es denn Deinen beiden Mitstreitern im Vorstand?
An Deiner Stelle würde ich in Erwägung ziehen selbst zu kandidieren.
Erstellt am 12.07.2012 um 11:17 Uhr von Kulum
gironimo
Ich ahne es zwar, aber darf ich trotzdem nach dem Hintergrund für deine Empfehlung fragen?
Erstellt am 12.07.2012 um 15:46 Uhr von ichbinich
@ gironimo
An Deiner Stelle würde ich in Erwägung ziehen selbst zu kandidieren.
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Und genau das habe ich vor .... und lasse alles auf mich zukommen.