Erstellt am 02.02.2009 um 11:19 Uhr von Mona-Lisa
@bruno,
hast du viel Zeit? Wieviel Tipp's und Hinweise brauchst du? :-))
Gib mal links im Suchfeld das Stichwort "Schulungen" ein......
Erstellt am 02.02.2009 um 11:31 Uhr von pit47
Hallo bruno13853,
siehe § 37 Abs. 6 BetrVG und die entsprechenden Kommentare dazu, es geht hier um die Erforderlichkeit der Seminare (Grundlagenseminare). Wenn der BR beschließt ein BRMitglied zu einem bestimmten Thema zum Seminar zu schicken, kann der AG dieses vom Arbeitsgericht überprüfen lassen.
Also eine bestimmte Anzahl von Tagen oder Wochen ist nach § 37 Abs. 6 nicht festgeschrieben
Nach § 37 Abs. 7 sind für Individualanspruch eines BRMitgliedes drei Wochen festgelegt, bzw. für BRMitglieder, die zum ersten Mal im BR sind vier Wochen.
Also bei einer 6-Tage Woche 18 (24) Tage oder bei einer 5-Tage Woche 15 (20) Tage Freistellung.
Erstellt am 02.02.2009 um 12:21 Uhr von LB
@bruno
die Grundlagen, Spezial und erforderliche Seminare haben keine Festgelegte Zeit.
man sollte zum § 37 Abs. 7 BetrVG bedenken das dies "nur" die Freistellung zu einem Seminar ist welches nicht erforderlich ist. Dieses Seminar muss dann selbst bezahlt werden.
z.B. du willst das Mobbing Seminar machen welches nicht erforderlich ist, dafür kannst du dann von den 3 Wochen gebrauch machen, aber du selbst must das Seminar bezahlen.
gruß
LB