Wie viele Tage kann ein Betriebsrat/freigestellt oder nicht, an Weiterbildung für seine BR Tätigkeit in Anspruch nehmen. Ich habe nur § 37 Abs. 7 BetrVG gefunden. Dort werden 3 Wochen für die Amtsperiode festgelegt. Gibt es eine definitive Angabe wieviel dem einzelnen Betriebsratsmitglied zustehen? Ich suche etwas, das nicht so schwammig formuliert ist. Gibt es das?