Erstellt am 05.10.2005 um 20:56 Uhr von Kölner
Teil Eins Deiner Frage:
§ 96-98 BetrVG sollten helfen, Deine Frage zu beantworten.
Teil Zwei der Frage:
Jein. Besonders gemäß § 97 gilt ein Beratungsrecht.
Wenn die Massnahme(n) durchgeführt werden, hat der BR wieder ein Mitbestimmungsrecht - heir könnten die Schulungspläne ebenfalls verlangt werden.
Erstellt am 06.10.2005 um 15:00 Uhr von Stephan35
Ihr solltet vor allenDingen auf darauf achten, dass die Zeiten eingehalten werden. Mit An- und Abreise dürfen die Seminarteilnehmer höchtens 10 Std. unterwegs sein. Ansonsten ist eine Übernachtung fällig.