Hat der BR Mitspracherecht bei Fort und Weiterbildung im Betrieb?
Hallo Leute,
welche Mitspracherechte hat der BR bei Fort und Weiterbildung?
Muß die Personalleitung dem BR die Schulungspläne vorlegen
Rotti
Community-Antworten (2)
05.10.2005 um 22:56 Uhr
Teil Eins Deiner Frage: § 96-98 BetrVG sollten helfen, Deine Frage zu beantworten. Teil Zwei der Frage: Jein. Besonders gemäß § 97 gilt ein Beratungsrecht.
Wenn die Massnahme(n) durchgeführt werden, hat der BR wieder ein Mitbestimmungsrecht - heir könnten die Schulungspläne ebenfalls verlangt werden.
06.10.2005 um 17:00 Uhr
Ihr solltet vor allenDingen auf darauf achten, dass die Zeiten eingehalten werden. Mit An- und Abreise dürfen die Seminarteilnehmer höchtens 10 Std. unterwegs sein. Ansonsten ist eine Übernachtung fällig.
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