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Hat der BR Mitspracherecht bei Fort und Weiterbildung im Betrieb?

R
Rotti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute,

welche Mitspracherechte hat der BR bei Fort und Weiterbildung?

Muß die Personalleitung dem BR die Schulungspläne vorlegen

Rotti

5.50902

Community-Antworten (2)

K
Kölner

05.10.2005 um 22:56 Uhr

Teil Eins Deiner Frage: § 96-98 BetrVG sollten helfen, Deine Frage zu beantworten. Teil Zwei der Frage: Jein. Besonders gemäß § 97 gilt ein Beratungsrecht.

Wenn die Massnahme(n) durchgeführt werden, hat der BR wieder ein Mitbestimmungsrecht - heir könnten die Schulungspläne ebenfalls verlangt werden.

S
Stephan35

06.10.2005 um 17:00 Uhr

Ihr solltet vor allenDingen auf darauf achten, dass die Zeiten eingehalten werden. Mit An- und Abreise dürfen die Seminarteilnehmer höchtens 10 Std. unterwegs sein. Ansonsten ist eine Übernachtung fällig.

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