Erstellt am 19.08.2010 um 08:20 Uhr von rolfo
Hallo,
was meinst du mit Weiterbildung des BR? BR Seminar? Habt ihr im Betrieb eine Dienstreiseregelung.
Wenn nein, Reisezeiten innerhalb der normalen Arbeitszeit wird vergütet, ausserhalb nicht, fährst du z.B. am Sonntag zu einem BR Seminar, bekommst du zwar die Fahrtkosten erstattet, nicht aber die Reisezeiten, weil betriebsratsbedingt und nicht betriebsbedingt.
Erstellt am 19.08.2010 um 11:01 Uhr von katze
Hallo,nein bei uns gibt es keine Diesnstreiseregelung,
ich fahre zum Seminar- Grundlagen des BR, die Anfahrtszeit wurde nicht berechnet,
ich mußte meinem AG die Zeiten vorlegen, auf diesem Schreiben waren auch die Pausenzeiten mit aufgeführt, diese wollte man mir rausrechnen, also beginn 8.00 - ende 16.00 uhr minus den pausenzeiten = 6h gutschrift, an diesen tagen ist meine freie zeit, -durch nachtschichtwoche, der lehrgang geht von mittwochs bis freitags.
ist das so? ich habe nichts genaues zum nachlesen gefunden
danke für die antwort
Erstellt am 19.08.2010 um 11:39 Uhr von rolfo
Du musst für die Zeit so bezahlt werden als wenn du gearbeitet hättest. Sind die Reisezeiten während der Arbeitszeit sind sie zu vergüten, auuserhalb der Arbeitszeit nicht.
D.h., wenn du von Mittwoch bis Freitag jeden Tag 8 Stunden gearbeitet hättest erhältst du für das Seminar die gleiche Zeit bezahlt.