Hallo!Unser AG möchte eine Regelung zur Gewährung von Mitarbeiterabatten einführen. Wir sind ein KFZ Betrieb aus NRW und
bei uns gibt es einen Haustarifvertrag für die IGM Mitglieder und für alle anderen ist der Tarifvertrag der CGM gültig.
Der AG macht die Höhe der Rabatte von der Bereitschaft der IGM Mitglieder abhängig, freiwillig eine 38 Stunden Woche anstelle einer 36,5 Stunden Woche abzuleisten. Natürlich ohne Lohnausgleich. Ist es überhaupt Rechtens bei der Gewährung von Mitarbeiterrabatten nach der Gewerkschaftszugehörigkeit zu unterscheiden? Gilt da nicht auch so etwas wie ein Gleichbehandlungsgrundsatz? Ich bin erst seit kurzem im Betriebsrat bedanke ich mich schon mal im Voraus für Eure Antworten!