Gleichbehandlung
Hallo !
Durch Einsichtnahme in die Lohn- u. Gehaltslisten haben wir festgestell, dass es bei vergleichbaren MA in der Firma deutliche Unterschiede im Stundenlohn gibt.
Gespräche mit dem AG haben zu keiner Änderung geführt.
Welche Rechte/Pflichten haben wir als BR ?
Dürfen wir mit den betr. MA darüber reden ? B.z.w. wie konkret dürfen wir werden?
Können wir Zahlen nennen ?
oder is das alleinige Sache des AG ?
Danke, Alfred
Community-Antworten (6)
02.12.2013 um 12:10 Uhr
Ihr dürft (und solltet) schon mit denjenigen Sprechen, der unter dem Durchschnitt ist. Ihr müsst Euch dann eben nur neutral ausdrücken, wie es ist: "Du verdienst deutlich weniger als vergleichbare AN" und nicht konkrete Namen nennen: "Du verdienst 5.-/Stunde weniger als Kollege Müller."
Ganz allgemein ist so etwas auch ein gutes Thema für die Betriebsversammlung, wo man auch (ohne Namen zu nennen) die Ungleichheiten darstellen kann.
02.12.2013 um 20:01 Uhr
Das mit der Lohngerechtigkeit ist seit jeher der Traum jedes BR, und der Albtraum jedes AG. Ihr könnt versuchen, Richtlinien i.S.d. §95 BetrVg zu vereinbaren, aber das wird wahrscheinlich ein harter Kampf, der viel Energie verschlingt.
Man darf auch der Fairness halber nicht ganz vergessen, dass jeder MA bei seiner Einstellung halt möglichst gut verhandeln muss.
02.12.2013 um 23:53 Uhr
Euch zur Info der Gleichbehandlungsgrundsatz nimmt immer stärker Einzug bei Entscheidungen der Arbeitsgerichte, aktuell ein Fall von mir der in der Entscheidung genau in dessen Bezug war, der dann ihn einem Vergleich zu meinem Vorteil endete und genau dieser Grundsatz primär entscheidend war!!! D. H. , bei der Einstellung muss der Arbeitgeber, wenn kein Sachgrund vorliegt, zwei neue Mitarbeiter mit den gleichen Einstellungsvoraussetzungen den gleichen Lohn zahlen. Ob der eine besser oder der andere nicht verhandeln kann, spielt hierbei keine Rolle! Wenn nicht hat der geringer entlohnte Mitarbeiter , die Möglichkeit die Differenz beim AG geltend zu machen und bei mir der Fall aktuell bis zum 01.01,2011 rückwirkend vergüten zu lassen.
Gruss Tobistef
03.12.2013 um 10:32 Uhr
Nun ja hier geht es um einen MA welcher bereits über 30 Jahre in der Firma beschäftigt ist. Für ihn ist es schwer zu verhandeln, da der AG weiss ,dass er es auf dem Arbeitsmarkt nich so leicht hat. Uns geht es primär darum ob wir , der BR, mit konkreten Zahlen aufwarten dürfen oder nicht. gruss Alfred
03.12.2013 um 15:07 Uhr
Zitat (tobistef): "D. H. , bei der Einstellung muss der Arbeitgeber, wenn kein Sachgrund vorliegt, zwei neue Mitarbeiter mit den gleichen Einstellungsvoraussetzungen den gleichen Lohn zahlen. Ob der eine besser oder der andere nicht verhandeln kann, spielt hierbei keine Rolle!"
Bei dieser Aussage regen sich leichte Zweifel bei mir.
Ich stelle mir gerade folgende Situation vor: Ein Arbeitgeber benötigt 10 neue Arbeitnehmer gleicher Qualifikation (und mit dieser Qualifikation habe er schon 100 "an Bord"). Die existenten AN werden mit 3000 € vergütet. Am Markt ist diese Qualifikation in der Regel für 2500 € einkaufbar. Er stellt also 9 neue Kollegen zu 2500 € ein. Hätten diese damit (weil die Stammbelegschaft ja höher vergütet wird) bereits Anspruch auf eine Vergütung von 3000 €? Vermutlich kann man dies mit dem Hinweis auf die notwendige Einarbeitung vermeiden? Jetzt ist da noch ein Bewerber, der hat zwar die gleichen Qualifikationen, aber da ist etwas am Auftreten, an der Persönlichkeit dieses Bewerbers, das lässt den Arbeitgeber vermuten, dass aus dem noch mal "etwas besonderes wird". Das Dumme: Dieser Kandidat verlangt 3500 € und lässt sich auch nicht runterhandeln. Falls der Arbeitgeber diesen nun auch einstellt, dann müsste er alle anderen 109 gleich qualifizierten auch 3500 € zahlen? Kann eigentlich nicht sein...
03.12.2013 um 15:48 Uhr
Danke, aber die Antworten haben nich mehr viel mit meiner Frage zu tun. . .
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