Erstellt am 02.12.2013 um 11:10 Uhr von gironimo
Ihr dürft (und solltet) schon mit denjenigen Sprechen, der unter dem Durchschnitt ist. Ihr müsst Euch dann eben nur neutral ausdrücken, wie es ist: "Du verdienst deutlich weniger als vergleichbare AN" und nicht konkrete Namen nennen: "Du verdienst 5.-/Stunde weniger als Kollege Müller."
Ganz allgemein ist so etwas auch ein gutes Thema für die Betriebsversammlung, wo man auch (ohne Namen zu nennen) die Ungleichheiten darstellen kann.
Erstellt am 02.12.2013 um 19:01 Uhr von Hartmut
Das mit der Lohngerechtigkeit ist seit jeher der Traum jedes BR, und der Albtraum jedes AG.
Ihr könnt versuchen, Richtlinien i.S.d. §95 BetrVg zu vereinbaren, aber das wird wahrscheinlich ein harter Kampf, der viel Energie verschlingt.
Man darf auch der Fairness halber nicht ganz vergessen, dass jeder MA bei seiner Einstellung halt möglichst gut verhandeln muss.
Erstellt am 02.12.2013 um 22:53 Uhr von tobistef
Euch zur Info der Gleichbehandlungsgrundsatz nimmt immer stärker Einzug bei Entscheidungen der Arbeitsgerichte, aktuell ein Fall von mir der in der Entscheidung
genau in dessen Bezug war, der dann ihn einem Vergleich zu meinem Vorteil endete und genau dieser Grundsatz primär entscheidend war!!!
D. H. , bei der Einstellung muss der Arbeitgeber, wenn kein Sachgrund vorliegt, zwei neue Mitarbeiter mit den gleichen Einstellungsvoraussetzungen den gleichen Lohn zahlen.
Ob der eine besser oder der andere nicht verhandeln kann, spielt hierbei keine Rolle!
Wenn nicht hat der geringer entlohnte Mitarbeiter , die Möglichkeit die Differenz beim AG geltend zu machen und bei mir der Fall aktuell bis zum 01.01,2011 rückwirkend vergüten zu lassen.
Gruss Tobistef
Erstellt am 03.12.2013 um 09:32 Uhr von Alfred
Nun ja hier geht es um einen MA welcher bereits über 30 Jahre in der Firma beschäftigt ist.
Für ihn ist es schwer zu verhandeln, da der AG weiss ,dass er es auf dem Arbeitsmarkt nich so leicht hat.
Uns geht es primär darum ob wir , der BR, mit konkreten Zahlen aufwarten dürfen oder nicht.
gruss Alfred
Erstellt am 03.12.2013 um 14:07 Uhr von Pjöööng
Zitat (tobistef):
"D. H. , bei der Einstellung muss der Arbeitgeber, wenn kein Sachgrund vorliegt, zwei neue Mitarbeiter mit den gleichen Einstellungsvoraussetzungen den gleichen Lohn zahlen.
Ob der eine besser oder der andere nicht verhandeln kann, spielt hierbei keine Rolle!"
Bei dieser Aussage regen sich leichte Zweifel bei mir.
Ich stelle mir gerade folgende Situation vor:
Ein Arbeitgeber benötigt 10 neue Arbeitnehmer gleicher Qualifikation (und mit dieser Qualifikation habe er schon 100 "an Bord"). Die existenten AN werden mit 3000 € vergütet.
Am Markt ist diese Qualifikation in der Regel für 2500 € einkaufbar. Er stellt also 9 neue Kollegen zu 2500 € ein. Hätten diese damit (weil die Stammbelegschaft ja höher vergütet wird) bereits Anspruch auf eine Vergütung von 3000 €? Vermutlich kann man dies mit dem Hinweis auf die notwendige Einarbeitung vermeiden?
Jetzt ist da noch ein Bewerber, der hat zwar die gleichen Qualifikationen, aber da ist etwas am Auftreten, an der Persönlichkeit dieses Bewerbers, das lässt den Arbeitgeber vermuten, dass aus dem noch mal "etwas besonderes wird". Das Dumme: Dieser Kandidat verlangt 3500 € und lässt sich auch nicht runterhandeln. Falls der Arbeitgeber diesen nun auch einstellt, dann müsste er alle anderen 109 gleich qualifizierten auch 3500 € zahlen? Kann eigentlich nicht sein...
Erstellt am 03.12.2013 um 14:48 Uhr von Alfred
Danke, aber die Antworten haben nich mehr viel mit meiner Frage zu tun. . .