Gleichbehandlung
Hallo Kollegen,
Habe eine kurze Frage. Unser Chef will eine Anwesenheitsprämie einführen, aber in nur einer Abteilung im Unternehmen. Wie sieht das aus Zwecks Gleichbehandlung, muss er sie nicht allen Anbieten?
Community-Antworten (2)
20.02.2016 um 17:06 Uhr
Nein.
20.02.2016 um 17:23 Uhr
Ihr müsst ja nicht zustimmen (Verteilungsgrundsätze; wer bekommt etwas und für welche Quote der Anwesenheit). Das er deshalb dann die E-Stelle anrufen wird , dürfte in Zweifel gezogen werden.
Ich denke auch, dass die Angelegenheit gut durchdacht sein will
Verwandte Themen
Fortbildungen / Gleichbehandlung
ÄlterHallo alle zusammen, Thema Fortbildungen / Gleichbehandlung: in unserer Betriebsvereinbarung heißt es: es können bis zu 5 Tage Fortbildung im Kalenderjahr gewährt werden. Wie sieht das bei Teilzei
Gehaltserhöhung/Gleichbehandlung
ÄlterLiebe Mitstreiter, wir benötigen Eure Hilfe zur Frage der "Pflicht zur Gleichbehandlung" bei Gehaltserhöhungen. Fakten: Unsere gesamte Produktion wird zum 31.10.2016 geschlossen. Interessenausgl
Gleichbehandlung der MA in der Zeiterfassung
ÄlterBei uns im Betrieb gibt es diverse Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit, Servicezeit und Schichtarbeit. Alles schön und gut, da jeder Mitarbeiter gleichbehandelt wurde in der Zeiterfassung war auch alles
Gleichbehandlung / Lohngerechtigkeit - was passiert mit Zulagen nach Umsetzungen bzw. Änderung der Tätigkeiten?
ÄlterGuten Tag, mal wieder was kniffliges :-) Bei uns gibt es eine Abteilung, in der jeweils zwei MA pro Schicht beschäftigt sind - einer davon war bis Ende 2005 Schichtführer und hat (Einzelvertraglic
Gleichbehandlung von Urlaubsansprüchen
ÄlterIn unserem Betrieb gibt es zwischen Vollzeit bzw. Teilzeitkräften (bis 30 Tage je nach Alter) und beringfügig Beschäftigten (20 Tage nach BUrlG) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen. Handelt es sich