Liebe Mitstreiter,

wir benötigen Eure Hilfe zur Frage der "Pflicht zur Gleichbehandlung" bei Gehaltserhöhungen.

Fakten: Unsere gesamte Produktion wird zum 31.10.2016 geschlossen. Interessenausgleich/Sozialplan ist unterzeichnet, Kündigungen ausgesprochen.

Die verbleibenden MA in der Verwaltung sollten dieses Jahr (nach mehreren 0-Runden, da NICHT TARTIFGEBUNDEN), eine Gehaltserhöhung erhalten. Diese soll aber nun wieder nicht erfolgen, mit dem Hinweis auf "Pflicht zur Gleichbehandlung".
Die Kollegen der Produktion sollen nach verhandelten Abfindungsbeträgen jetzt natürlich keine Gehaltserhöhung mehr erhalten.

Unserer Meinng nach, liegt hier ein Sachgrund vor (Schließung Produktion) so dass eine Gehaltserhöhung für die verbleibenden Kollegen kein Problem darstellen sollte.

Oder ist die rechtliche Lage doch anders?

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!