Erstellt am 02.08.2016 um 12:05 Uhr von gironimo
Gibt es denn bereits eine konkrete Zusage des AG an die AN ?
Oder wurde das nur so in den Raum gestellt.
Für den BR gilt da ja übrigens § 77 Abs. 3 BetrVG.
Erstellt am 02.08.2016 um 12:21 Uhr von Pjöööng
Wofür soll denn die Gehaltserhöhung gewährt werden?
Als Dank für die bisher geleisteten Deinste?
Um die AN an das Unternehmen zu binden?
Erstellt am 02.08.2016 um 13:52 Uhr von Prankster
@gironimo
- keine feste Zusage
@Pjööng
- für Beides
Vielleicht war die Fragestellung nicht klar: Wir möchten wissen, ob das Argument des AG mit dem Hinweis auf "Pflicht zur Gleichbehandlung" in userem Fall überhaupt zum Tragen kommt.
Der AG könnte doch den Verwaltungsmitarbeitern eine Gehaltserhöhung gewähren und den noch beschäftigten Produktionsmitarbeitern nicht, oder?
Da sieht der AG ein Problem und hat Angst etwas falsch zu machen.
Erstellt am 02.08.2016 um 14:04 Uhr von Pjöööng
"Gleichbehandlung" bedeutet nicht "Gleichmacherei"!
Man darf verschiedene Gruppen unterschiedlich behandeln, wenn es hierfür einen legitimen Grund gibt.
Ein Grund hätte hier sein können, dass man die Arbeitnehmer an den Betrieb binden will. Dieser Grund würde natürlich bei denen entfallen, die bereits gekündigt wurden.
Da das hier aber leider nicht der allein ausschlaggebende Grund ist, muss man vermutlich nach anderen Gründen suchen.
Erstellt am 02.08.2016 um 14:29 Uhr von gironimo
Um es auf den Punkt zu bringen : Erzwingen kann da bestenfalls ein Streik etwas - aber in der Situation - und vermutlich ohne die notwendigen Gewerkschaftsmitglieder wird es wohl nichts.
Erstellt am 02.08.2016 um 14:53 Uhr von Prankster
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Wir werden nochmals mit dem AG ins Gespräch gehen.
Freundlicher Gruß,
Prankster
Erstellt am 02.08.2016 um 22:42 Uhr von Brabacone
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift nur dort, wo der AG etwas gibt, was er nicht geben müsste. Dann hat er alle miteinander Vergleichbaren auch gleichzubehandeln.
Bei nicht miteinander Vergleichbaren, siehe @Pjöööngs Antwort, greift dieses dann nicht.