Hallo wir sind ein Unternehmen mit Lagerhaltung/Warenkommissionierung.
Unsere GF möchte nun eine Prämie einführen, welche sich an Fehlerquoten orientiert und bei Einhaltung der Grenzwerte für die Kommissionierer eine Sonderzahlung bedeutet.
Dies ist in der Belegschaft und BR soweit unstrittig - es werden prozentuale Fehlerwerte angesetzt welche auch tatsächlich erreicht werden können.
Nun will die GL aber einzelne MA, welche die Fehlerwerte wiederholt überschritten haben, von der Prämienzahlung ausschließen.
Verstößt das nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz?