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Gleichbehandlung bei Sonderzahlung

B
BR-Micha
Jan 2021 bearbeitet

Hallo wir sind ein Unternehmen mit Lagerhaltung/Warenkommissionierung. Unsere GF möchte nun eine Prämie einführen, welche sich an Fehlerquoten orientiert und bei Einhaltung der Grenzwerte für die Kommissionierer eine Sonderzahlung bedeutet. Dies ist in der Belegschaft und BR soweit unstrittig - es werden prozentuale Fehlerwerte angesetzt welche auch tatsächlich erreicht werden können. Nun will die GL aber einzelne MA, welche die Fehlerwerte wiederholt überschritten haben, von der Prämienzahlung ausschließen. Verstößt das nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz?

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Community-Antworten (3)

C
celestro

07.01.2021 um 11:16 Uhr

kommt darauf an ;-)

Grundsätzlich ist es zulässig, eine derartige Unterscheidung zu machen. Also die Sonderzahlung an das Erreichen eines Zieles zu koppeln und somit eben die MA auszuschließen, die es nicht erreichen. Aber ... es kommt natürlich drauf an, was zwischen BR und GF vereinbart wurde. Wenn das Ziel "Fehlerquote in der Abteilung XYZ unter 5%" war und es erreicht wurde, dürfte man einzelne MA mit 6% oder 7% NICHT ausschließen. Wenn aber eine "persönliche Fehlerquote" betrachtet wird .... dann natürlich schon.

P
Pickel

07.01.2021 um 12:13 Uhr

"Verstößt das nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz?"

nein, in keiner Weise

S
seehas

07.01.2021 um 18:16 Uhr

Das kommt stark darauf an, was vereinbart wurde. Orientiert sich die Prämie an der Leistung einer Gruppe, so erhalten alle Mitglieder der Gruppe die Prämie wenn das Ziel erreicht wurde. Orientiert sich die Prämie an der Leistung der einzelnen Mitarbeitenden, so erhalten nur diejenigen die Prämie, die das Ziel erreicht haben. Was vereinbart wird hängt auch vom BR ab, da der Verteilungsmodus einer Sonderzahlung in der Mitbestimmung ist. Es sollte also eine BV zu diesem Thema geben.

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