Hallo zusammen . In einer Abteilung, die von nur 2 MA betreut wird haben wir ein Problem. MA 1 muss in den Sommerferien 4 Wochen (miitendrin ) Urlaub nehmen, da dieser Urlaub schon gebucht ist. MA 2 ( eine alleinerziehende Mutter, die gerade aus der Elterzeit zurück ist ) muss in eben diesen Wochen auch Urlaub nehmen , da Ihre Tagesmutter zu diesem Zeitpunkt den Urlaub gebucht hat . Die MA können sich nicht einigen. Der Abteilungsleiter stellt sich ganz klar auf die Seite des MA 1 , da er schulpflichtige Kinder hat . Im Bundesurlaubsgesetz ( speziell §7 ) finde ich nichts was hilft . Hat einer von Euch einen Vorschlag . ? Danke