Erstellt am 16.01.2009 um 09:06 Uhr von Kölner
@masato
Ist der Urlaub von AN 1 schon genehmigt gewesen oder warum kam sie auf Idee den Urlaub zu buchen?
Erstellt am 16.01.2009 um 09:14 Uhr von rolfo2
Ich würde ebenfalls wie der Abteilungsleiter entscheiden, Urlaub mit schulpflichtigen Kindern. Schulferien werden nun mal nicht verschoben.
Eine Ersatztagesmutter für die Zeit lässt sich sicherlich für den Zeitraum finden, hat ja noch 8 Monate Zeit.
Im Gesetz wirst du davon nichts finden.
Erstellt am 16.01.2009 um 09:19 Uhr von Kölner
@rolfo2
Warum?
Ich könnte mir vorstellen, dass der Abteilungsleiter gut daran täte, wenn er beiden jeweils die Hälfte an Urlaub gewähren würde.
Erstellt am 16.01.2009 um 09:23 Uhr von masato
@ Kölner .. MA 1 kommt aus der Ukraine und mit nur 2 Wochen zurück in seine Heimat , gibt er sich nicht zurfrieden ... ein Aufteilen der 4 Wochen wird nicht klappen gruss Masato
Erstellt am 16.01.2009 um 09:24 Uhr von rolfo2
@ Kölner
Wäre natürlich auch eine Möglichkeit, MA 1 wird aber auf seinen bereits genehmigten Urlaub ( hat masato in einem weiteren Tread geschrieben) bestehen.
Deshalb auch die Entscheidung dem den Vorzug zu geben.
Erstellt am 16.01.2009 um 09:27 Uhr von Kölner
@masato
Auch auf die Gefahr hin, Schläge zu bekommen:
Wessen Problem ist das denn? Die Kollegin mit dem Kleinkind ohne Tagesmutter in der Zeit hat m.E. die gleichen Rechte und Pflichten.
Wenn der AN 1 seinen Urlaub noch nicht 'genehmigt' bekommen hat, hat er möglicherweise ein Problem mit seiner Buchung. Mit was er sich 'zufrieden gibt' ist eigentlich auch irrelevant.
Erstellt am 16.01.2009 um 09:29 Uhr von Kölner
@rolfo2
Bist Du Hellseher oder warum sehe ich nicht den von Dir zitierten Sachverhalt?
Erstellt am 16.01.2009 um 09:32 Uhr von DocPille
@Kölner
Hallo alter Schwede,Masato hat nochmal einen Tread eröffnet,bisher ohne Antwort,das schreibt er/sie das.
Gruss
Erstellt am 16.01.2009 um 09:32 Uhr von Kölner
@rolfo2
Gefunden.
@masato
Sehr ungünstig neue 'freds' aufzumachen.
Zur Sache:
Damit ist jegliche Diskussion überflüssig. Urlaub ist genehmigt und kann auch nicht einseitig rückgängig gemacht werden.
Die Diskussion hätten wir uns sparen können...
Erstellt am 16.01.2009 um 09:39 Uhr von Masato
@Kölner ... ich hatte den nick nicht gespeichert daher , der 2te "fred" .. bin ja aber lernfähig ;-) .. anyway, ist es tatsächlich so, dass ein genehmigter Urlaub quasi "in Stein gemeiselt" ist , auch wenn nun ein anderer Sachverhalt durch die zurückgekehrte Mutter da ist ?
Erstellt am 16.01.2009 um 09:46 Uhr von Kölner
@DocPille
Du Guter, ich habe ihn gefunden.
@Masato
Was ist heute schon in Stein gemeißelt? Aber im Prinzip ist Deine Aussage korrekt.
Erstellt am 16.01.2009 um 09:58 Uhr von DocPille
@Masato
Ich schließe mich hier Kölner an.Die Arbeitsgerichte Urteilen seit Jahren pro Arbeitnehmer.
Ihrer Auffassung nach darf ein Urlaub aber nur dann widerrufen oder verschoben werden, wenn der Betrieb sonst in wirtschaftlich existenzbedrohende Schwierigkeiten gerät. Bloße organisatorische Schwierigkeiten aber reichen dazu noch nicht aus (Az. 2 Ca 4283/05).
Und hier in dem Fall hat doch die Mitarbeiterin noch genug Zeit sich um Ersatztagesmutter zu kümmern.
Erstellt am 16.01.2009 um 10:02 Uhr von Masato
@kölner und
@DocPille .... vielen Dank für die schnellen Antworten .... das hilft weiter ..
schönes Wochenende