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Überschneidender Urlaub - Hat einer von Euch einen Vorschlag?

M
masato
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen . In einer Abteilung, die von nur 2 MA betreut wird haben wir ein Problem. MA 1 muss in den Sommerferien 4 Wochen (miitendrin ) Urlaub nehmen, da dieser Urlaub schon gebucht ist. MA 2 ( eine alleinerziehende Mutter, die gerade aus der Elterzeit zurück ist ) muss in eben diesen Wochen auch Urlaub nehmen , da Ihre Tagesmutter zu diesem Zeitpunkt den Urlaub gebucht hat . Die MA können sich nicht einigen. Der Abteilungsleiter stellt sich ganz klar auf die Seite des MA 1 , da er schulpflichtige Kinder hat . Im Bundesurlaubsgesetz ( speziell §7 ) finde ich nichts was hilft . Hat einer von Euch einen Vorschlag . ? Danke

6.822013

Community-Antworten (13)

K
Kölner

16.01.2009 um 10:06 Uhr

@masato Ist der Urlaub von AN 1 schon genehmigt gewesen oder warum kam sie auf Idee den Urlaub zu buchen?

R
rolfo2

16.01.2009 um 10:14 Uhr

Ich würde ebenfalls wie der Abteilungsleiter entscheiden, Urlaub mit schulpflichtigen Kindern. Schulferien werden nun mal nicht verschoben. Eine Ersatztagesmutter für die Zeit lässt sich sicherlich für den Zeitraum finden, hat ja noch 8 Monate Zeit. Im Gesetz wirst du davon nichts finden.

K
Kölner

16.01.2009 um 10:19 Uhr

@rolfo2 Warum? Ich könnte mir vorstellen, dass der Abteilungsleiter gut daran täte, wenn er beiden jeweils die Hälfte an Urlaub gewähren würde.

M
masato

16.01.2009 um 10:23 Uhr

@ Kölner .. MA 1 kommt aus der Ukraine und mit nur 2 Wochen zurück in seine Heimat , gibt er sich nicht zurfrieden ... ein Aufteilen der 4 Wochen wird nicht klappen gruss Masato

R
rolfo2

16.01.2009 um 10:24 Uhr

@ Kölner Wäre natürlich auch eine Möglichkeit, MA 1 wird aber auf seinen bereits genehmigten Urlaub ( hat masato in einem weiteren Tread geschrieben) bestehen. Deshalb auch die Entscheidung dem den Vorzug zu geben.

K
Kölner

16.01.2009 um 10:27 Uhr

@masato Auch auf die Gefahr hin, Schläge zu bekommen: Wessen Problem ist das denn? Die Kollegin mit dem Kleinkind ohne Tagesmutter in der Zeit hat m.E. die gleichen Rechte und Pflichten.

Wenn der AN 1 seinen Urlaub noch nicht 'genehmigt' bekommen hat, hat er möglicherweise ein Problem mit seiner Buchung. Mit was er sich 'zufrieden gibt' ist eigentlich auch irrelevant.

K
Kölner

16.01.2009 um 10:29 Uhr

@rolfo2 Bist Du Hellseher oder warum sehe ich nicht den von Dir zitierten Sachverhalt?

D
DocPille

16.01.2009 um 10:32 Uhr

@Kölner

Hallo alter Schwede,Masato hat nochmal einen Tread eröffnet,bisher ohne Antwort,das schreibt er/sie das.

Gruss

K
Kölner

16.01.2009 um 10:32 Uhr

@rolfo2 Gefunden.

@masato Sehr ungünstig neue 'freds' aufzumachen. Zur Sache: Damit ist jegliche Diskussion überflüssig. Urlaub ist genehmigt und kann auch nicht einseitig rückgängig gemacht werden. Die Diskussion hätten wir uns sparen können...

M
Masato

16.01.2009 um 10:39 Uhr

@Kölner ... ich hatte den nick nicht gespeichert daher , der 2te "fred" .. bin ja aber lernfähig ;-) .. anyway, ist es tatsächlich so, dass ein genehmigter Urlaub quasi "in Stein gemeiselt" ist , auch wenn nun ein anderer Sachverhalt durch die zurückgekehrte Mutter da ist ?

K
Kölner

16.01.2009 um 10:46 Uhr

@DocPille Du Guter, ich habe ihn gefunden.

@Masato Was ist heute schon in Stein gemeißelt? Aber im Prinzip ist Deine Aussage korrekt.

D
DocPille

16.01.2009 um 10:58 Uhr

@Masato

Ich schließe mich hier Kölner an.Die Arbeitsgerichte Urteilen seit Jahren pro Arbeitnehmer. Ihrer Auffassung nach darf ein Urlaub aber nur dann widerrufen oder verschoben werden, wenn der Betrieb sonst in wirtschaftlich existenzbedrohende Schwierigkeiten gerät. Bloße organisatorische Schwierigkeiten aber reichen dazu noch nicht aus (Az. 2 Ca 4283/05). Und hier in dem Fall hat doch die Mitarbeiterin noch genug Zeit sich um Ersatztagesmutter zu kümmern.

M
Masato

16.01.2009 um 11:02 Uhr

@kölner und @DocPille .... vielen Dank für die schnellen Antworten .... das hilft weiter .. schönes Wochenende

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