Erstellt am 16.01.2009 um 06:33 Uhr von kriegsrat
grundsätzlich ist der ansprechpartner des br die geschäftsführung, und nicht irgendwelche vorgesetzte
also gib dich nicht mit "hänsschen" ab, sondern geh gleich zum "hans"
wenn es bei euch einen datenschutzbeauftragten gibt, würde ich ihm den vorfall auch mal schildern
Erstellt am 16.01.2009 um 15:41 Uhr von kriegsrat
vielleicht argumentationshilfe :
Das durch Art. 2 I i. V. mit Art. 1 I GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht umfaßt die Befugnis jedes einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (Recht auf informationelle Selbstbestimmung - vgl. BVerfGE 65, 1 (41 ff.) = NJW 1984, 419).
Erstellt am 16.01.2009 um 21:16 Uhr von Der alte Heini
Leuchte
Wie kriegsrat schon schrieb, ist der Ansprechpartner des BR der Arbeitgeber bzw. die Geschäftsleitung oder aber eine entsprechend bevollmächtigte Person.
Ich gehe einmal davon aus, dass die Daten im Rahmen der Reklamationsarbeiten und die Auswertung, mit dem der schlampig Arbeitende Kollege "überführt" wird, durch technische Einrichtungen erfasst und auch ausgewertet werden. Ist dies der Fall, dann dürfte § 87 Abs. 1, Ziffer 1+6 BetrVG die richtige Argumentation in deinem Gespräch sein. Hier sollte der BR den Abschluss entsprechender Betriebsvereinbarungen fordern. Werden die Daten in EDV Anlagen oder PC-Systeme erfasst, dürfte auch die Beratung durch Sachverständige gerechtfertigt sein.
§ 87 Mitbestimmungsrechte
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
1. Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb;
2.
3.
4.
5.
6. Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen;
Erstellt am 20.01.2009 um 15:39 Uhr von Leuchte
Herzlichen Dank für Eure Antworten und Tipps!
Jetzt ist das Gremium dran, da im Interesse der Belegschaft (und des Rechts) was Anständiges und Angemessenes draus zu machen.