Erstellt am 21.03.2011 um 22:09 Uhr von rkoch
> darf ich von den Verhandlungen des Betriebsrates gegenüber meinen Kolleginnen berichten
Klar..... Allerdings sollte sich jedes BRM daran halten wenn der BR (Gremium, nicht der BRV) beschlossen hat, das irgendetwas nicht nach draußen dringen soll.
> Was ist geheim außer dem, was die GL als solches bezeichnet?
Nur, was im Gesetz von sich aus geheimzuhalten ist (z.B. §99 (1)).
Erstellt am 21.03.2011 um 22:25 Uhr von alterBrummbär
Kendra,
Schweigepflichten können sich aus § 82 Abs. 2, § 83 Abs. 1, § 99 Abs. 1 S. 3 und § 102 Abs. 2 S. 5 BetrVG bestehen. Auch kann sich aus dem Arbeitsvertrag eine solche Verpflichtung ergeben, die neben § 79 BetrVG erhalten bleibt.
Erstellt am 22.03.2011 um 07:56 Uhr von rkoch
> Auch kann sich aus dem Arbeitsvertrag eine solche Verpflichtung ergeben
Derartige Klauseln richten sich aber oft (außer in Ausnahmen wie z.B. im Personal-/Entwicklungsbereich) nur auf das Außenverhältnis, sprich die AN sollen Informationen aus der Firma nicht in die Welt tragen. I.d.R. wird es für die Mehrzahl der AN keine derartige Klausel geben die eine Geheimhaltung auch gegenüber Kollegen vorsieht.
Dazu kommt noch, das Informationen die einem als BR vom AG mitgeteilt wurden und nicht als Geheim deklariert sind die vertragliche INTERNE (eine EXTERNE natürlich nicht!) Geheimhaltungsklausel aufheben. Es wäre sinnlos, wenn alle BRM mit den Kollegen über etwas reden dürfen, nur das eine BRM nicht welches zufälligerweise eine derartige Klausel im Vertrag hat.