Erstellt am 15.01.2009 um 08:31 Uhr von Angi1
Hallo Volume,
wenn der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat beschließt von Schicht auf Normal zu gehen ist dies in Ordnung.
Es gibt kein Gewohnheitrecht auf Schicht. Einen Nachteilsausgleich gibt es von gesetzwegen nicht, aber der BR kann mit dem AG verhandeln, z.B. den Durschnittslohn 3 Monate weiter zu bezahlen. Aber es besteht keine Pflicht.
MfG
Angi1
Erstellt am 15.01.2009 um 08:40 Uhr von kriegsrat
1. Ein blick in den arbeitsvertrag , was steht da drin, in bezug auf schichtarbeit
vielleicht liegen hier änderungskündigungen vor ?
gewohnheitsrecht oder betriebliche übung in bezug auf schichtarbeit gibt es nicht
2. Ein weiterer blick in den § 111 BetrVG
liegt bei euch eine betriebsänderung vor, können die nachteile, die AN dadurch erleiden, im rahmen eines interessenausgleichs abgefedert werden
3. MBR des BR in bezug auf festlegung der täglichen arbeitszeit, ohne euer ok geht erst mal nichts