Nachwirkung von Schichtzuschlägen
Arbeite seit über 30 Jahren Schicht. Jetzt soll in meiner Abteilung nur noch normal gearbeitet werden.
- Gibt es sowas wie ein Gewohnheitsrecht auf Schicht?
- Gibt es einen Nachteilsausgleich? (Schichtzuilagen werden einen bestimmten Zeitraum weiterbezahlt)
Community-Antworten (2)
15.01.2009 um 09:31 Uhr
Hallo Volume,
wenn der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat beschließt von Schicht auf Normal zu gehen ist dies in Ordnung.
Es gibt kein Gewohnheitrecht auf Schicht. Einen Nachteilsausgleich gibt es von gesetzwegen nicht, aber der BR kann mit dem AG verhandeln, z.B. den Durschnittslohn 3 Monate weiter zu bezahlen. Aber es besteht keine Pflicht.
MfG Angi1
15.01.2009 um 09:40 Uhr
- Ein blick in den arbeitsvertrag , was steht da drin, in bezug auf schichtarbeit vielleicht liegen hier änderungskündigungen vor ? gewohnheitsrecht oder betriebliche übung in bezug auf schichtarbeit gibt es nicht
- Ein weiterer blick in den § 111 BetrVG liegt bei euch eine betriebsänderung vor, können die nachteile, die AN dadurch erleiden, im rahmen eines interessenausgleichs abgefedert werden
- MBR des BR in bezug auf festlegung der täglichen arbeitszeit, ohne euer ok geht erst mal nichts
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