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Nachwirkung oder nicht in einer Betriebsvereinbarung

B
Betriebsfrosch
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben eine Betriebsvereinbarung über Arbeitszeiten in unserem Betrieb. In dieser BV steht nun als letzter Paragraph:

"Die BV ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündbar."

Wie sieht es nun mit der Nachwirkung aus. Hat die BV Nachwirkung oder nicht, wenn in der BV darüber nichts geschrieben steht?

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Community-Antworten (3)

M
meckerziege

26.11.2012 um 09:26 Uhr

Wenn nicht drin steht, dass sie eine Nachwirkung hat, ist sie mit Auslaufen der Kündigungsfrist Geschichte. Kann gut sein, muß aber nicht!

Unsere BV Arbeitszeit hat eine Nachwirkungsklausel, wurde vom AG vor ca 6 jahren gekündigt, aber keine neue abgeschlossen.Noch leben wir mit ihr.

G
gironimo

26.11.2012 um 09:37 Uhr

BVs, die der erzwingbaren Mitbestimmung unterliegen, haben eine Nachwirkung - ohne das dies vereinbart werden muss. Und zwar bis zum Abschluß einer neuen Abmachung.

Und Arbeitszeit ist nun mal § 87 BetrVG.

Wenn es keine oder nur eine begrenzte Nachwirkung geben soll, muss dies ausdrücklich vereinbart sein. Die genannte Kündigungsfrist hat damit nichts zu tun.

P
Petrus

26.11.2012 um 16:35 Uhr

In Ergänzung zu gironimo (irgendwer will ja immer wissen wo es steht...): §77 (6), §87(1) Nr 2+3 + §87(2)

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